vonSelenhofen,Erzbischof von
Mainz,
[* 5] aus einem angesehenen
Mainzer Dienstmannengeschlecht stammend, studierte
in
Paris,
[* 6] wurde
Domherr und erzbischöflicher Stadtkämmerer, dann Dompropst in
Mainz, erlangte durch die
GunstKonrads III.,
der ihn 1151 zu seinem
Kanzler ernannte, mehrere andre
Pfründen und ward 1153 vom
KaiserFriedrich I. zum
Erzbischof von
Mainz erhoben. Thatkräftig und rücksichtslos in seiner
Verwaltung des
Stifts, rief er die
Widersetzlichkeit der
Lehnsmannen und der Stadt
Mainz hervor, die während seiner
Abwesenheit in
Italien,
[* 7] wo er für
Anerkennung des kaiserlichen Gegenpapstes
wirkte, in offene Rebellion ausbrach.
Als er sich, zurückgekehrt, mit den Aufständischen in Unterhandlungen
einließ, wurde er von der aufgeregten
Menge im St. Jakobskloster vor
Mainz ermordet.
1)
ErnstWilhelm, geb. zu Gotha,
[* 9] trat als Teilhaber in das Handelshaus
seines
Vaters, gründete 1804 die noch jetzt unter der
Firma
»Ernst Arnoldis
Söhne« in Gotha bestehende Farbenfabrik sowie die
Elgersburger Steingutfabrik bei
Ilmenau. Von ungleich großartigerer Bedeutung sind aber Arnoldis andre
Schöpfungen: die Gothaische
Feuer- und die Lebensversicherungsbank (deren
Direktor er bis zu seinem
Tod war), jene 1821, diese 1829 gegründet
und beide auf dem
Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhend.
Seit 1816 trat Arnoldi mit großem
Eifer für Verwirklichung einer nationalen deutschen
Handelspolitik ein. Im J. 1819 überreichte
er dem
Bundestag eine von 5051
Industriellen unterzeichnete
Vorstellung, um die Aufhebung der
Hemmungen des
innern
Verkehrs und eine
höhere
Besteuerung fremder
Waren herbeizuführen. Als durch den
Zollverein später erreicht war, was
Arnoldi erstrebt hatte, war er mit Erfolg bemüht, die Neugestaltung der
Dinge in volkswirtschaftlicher Beziehung für
Deutschland
[* 10] auszunutzen. So wurde die Zuckerfabrikation aus
Runkelrüben vornehmlich durch ihn im nördlichen
Deutschland zuerst eingeführt
oder angeregt. Auch den Angelegenheiten seiner Vaterstadt wendete Arnoldi fortwährende Sorgfalt
zu.
Schon 1817 war daselbst auf seine Veranlassung das kaufmännische
Institut der Innungshalle und die damit verbundene Lehranstalt
gegründet worden. Arnoldi starb
2)
Wilhelm,
Bischof von
Trier,
[* 11] geb. zu Badem bei
Bitburg in der
Eifel, besuchte das Priesterseminar
in
Trier, empfing 1821 die
Priesterweihe und erhielt bald darauf eine Professur der orientalischen
Sprachen und der geistlichen
Beredsamkeit am Priesterseminar zu
Trier, die er jedoch 1826 mit der Pfarrei zu Laufeld in der
Eifel vertauschte, von wo er 1831 als
Stadtpfarrer nach
Wittlich, 1834 als Domprediger und
Domkapitular nach
Trier berufen wurde.
SeinerWahl zum
Bischof 1839 verweigerte
die
Regierung die Bestätigung, weil in der
Frage der Mischehen als Gegner derselben aufgetreten war, und genehmigte erst unter
FriedrichWilhelm IV. eine zweite
Wahl 1842. Am 18. Sept. d. J. geweiht und inthronisiert, zeigte er sich
streng kirchlich, begünstigte die
Stiftung von
Klöstern und stellte die
Disziplin des
Klerus wieder her.
Großes Aufsehen erregte
die von ihm 1844 veranstaltete
Ausstellung des ungenähten
RockesChristi, welche den
Anlaß zur deutsch-katholischen
Bewegung
gab.
Indes handelte Arnoldi dabei ohne Nebenabsichten aus rein religiösen
Motiven, wie er denn ein argloses,
reines
Gemüt besaß. Für kirchliche
Kunst zeigte er hohes
Interesse. Arnoldi starb
Regierung fortgejagten Auditeurs hin, in einem besondern Bericht die Sache so darstellte, als sei der Müller durch Entziehung
des Wassers außer stand gesetzt, den Erbzins zu zahlen. Der König glaubte dem letztern Bericht und ließ sich von seinem hartnäckigen
Mißtrauen gegen die Beamten durch nichts mehr abbringen. Weder ein ausführliches Gutachten der KüstrinerRegierung noch die Bestätigung der Entscheidung derselben durch das Kammergericht, an welches die Sache verwiesen
worden war, welches aber allerdings die ausführliche Begründung seines Spruchs dem König nicht mitteilte, konnten Friedrich
II. überzeugen, daß Arnold nicht Unrecht geschehen; er hielt alles für eine wissentliche Rechtsverdrehung
zu gunsten der Edelleute Gersdorff und Schmettau. Er ließ die drei an der Sentenz beteiligten Kammergerichtsräte Ransleben,
Graun und Friedel 11. Dez. vor sich kommen und, da sie bei ihrer Meinung blieben, ins Gefängnis abführen; der Großkanzler v.
Fürst erhielt seine Entlassung.
Die Verurteilten blieben bis bis sie Arnold entschädigt hatten, in Spandau
[* 16] und wurden nicht wieder angestellt.
Erst nach FriedrichsTod wurde das Verfahren revidiert, die Beamten für unschuldig erklärt und ihr Verlust
ihnen ersetzt. Friedrich II. hatte in der »Spenerschen Zeitung« das 11. Dez. von ihm selbst aufgenommene Protokoll publizieren
und den Justizkollegien die strengste Unparteilichkeit aufs schärfste anempfehlen lassen, da Prinz und Bauer, Bettler und
König vor derJustiz gleich seien. So ungerecht FriedrichsVerfahren gegen die Beamten war, für welche
das Berliner
[* 17] Publikum offen Partei ergriff, so machte doch dieses so entschiedene Eintreten für die niedern Stände großes
Aufsehen und verschaffte ihm im Ausland den Ruhm des gerechtesten Königs. Er selbst sah später ein, daß er getäuscht worden
war, hielt aber ein abschreckendes Beispiel gegen die Großen dennoch für nötig.