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ist. In den größern Staaten enthält ein besonderes Justizministerialblatt die amtlichen Bekanntmachungen auf dem Gebiet der Justizverwaltung, so in Preußen [* 2] seit 1839.
ist. In den größern Staaten enthält ein besonderes Justizministerialblatt die amtlichen Bekanntmachungen auf dem Gebiet der Justizverwaltung, so in Preußen [* 2] seit 1839.
die an einem Unschuldigen vollzogene Todesstrafe;
der Ausdruck wurde zuerst von Schlözer 1782 gebraucht, obwohl derselbe eigentlich nur dann am Platz wäre, wenn vorsätzlich und wissentlich ein Unschuldiger hingerichtet würde.
Die Möglichkeit der irrtümlichen Verurteilung eines Unschuldigen zum Tod ist ein Haupteinwand gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe.
Vgl. Mühlfeld, Justizmorde (2. Aufl., Berl. 1880).
(Gerichtsorganisation), s. Gerichtsordnung. ^[= ausführliches Gesetz, welches in umfassender Weise die Organisation und das Verfahren der Gerichte ...]
Titel, der in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Bedeutung hat, namentlich Ehrentitel für Rechtsanwalte. Eine höhere Auszeichnung bedeutet der Titel »Geheimer J.« In frühern Zeiten war J. der Titel eines Rats bei den obern Justizbehörden und bei den Obergerichten. Die vortragenden Räte des preußischen Justizministeriums führen noch jetzt den Titel »Geheimer Oberjustizrat«, die Direktoren den Titel »Wirklicher Geheimer Oberjustizrat«. In Preußen versteht man unter »Geheimer J.« auch eine Abteilung des Kammergerichts in Berlin, [* 3] vor welcher die Mitglieder des königlichen Hauses und der hohenzollerischen Familie ihren persönlichen Gerichtsstand haben.
s. v. w. Rechtssache. ^[= eine vor Gericht zu verhandelnde Sache. Den Gegensatz hierzu bilden Verwaltungs- ...]
die äußere Einrichtung der Rechtspflege und ihrer Organe, für das Deutsche Reich [* 4] durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom in einheitlicher Weise geregelt (s. Gericht).
die Thätigkeit der Staatsverwaltung und der Verwaltungsbehörden in Ansehung der äußern Einrichtung und Handhabung der Rechtspflege.
Dazu gehören die Aufsicht über das Justizpersonal, die Verwaltung der Justizgrundstücke und Justizlokale, Büreaus, Gefängnisse u. dgl. und die Rechnungslegung.
An der Spitze der J. steht das Justizministerium (s. d.).
Im Deutschen Reich wird die J. bezüglich des Reichsgerichts von dem Reichsjustizamt wahrgenommen.
die Weigerung eines Gerichts, in einem gegebenen Fall die Rechtspflege auszuüben. Eine solche kann auch dadurch eintreten, daß die richterliche Verfügung auf einen gestellten Antrag beharrlich hinausgeschoben wird (Justizverzögerung). Abhilfe ist in solchem Fall mittels Beschwerde (Querela protractae vel denegatae justitiae) an die vorgesetzte Dienstbehörde, nötigenfalls bei dem Justizministerium, zu suchen. Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 77) liegt es auch dem Bundesrat ob, im Fall einer J., falls auf gesetzlichen Wegen ausreichende Hilfe nicht erreicht werden kann, erwiesene, nach der Verfassung und den bestehenden Gesetzen des betreffenden Bundesstaats zu beurteilende Beschwerden über verweigerte oder gehemmte Rechtspflege anzunehmen und darauf die gerichtliche Hilfe bei der Bundesregierung, die zu der Beschwerde Anlaß gegeben hat, zu bewirken.
s. Justizverweigerung. ^[= die Weigerung eines Gerichts, in einem gegebenen Fall die Rechtspflege auszuüben. Eine solche ...]
tollendi (lat.), s. Impensen. ^[= (lat. Impensae), die auf eine Sache gemachten Verwendungen. Sie werden eingeteilt in notwendige ...]
(neulat.), Werkzeug, s. Justieren. ^[= (mittellat.), im allgemeinen die Richtigstellung der mathematischen Instrumente, speziell die ...]
titulo (lat.), auf Grund eines an und für sich gesetzlichen Erwerbsaktes;
ein in der Lehre [* 5] von der erwerbenden Verjährung (s. d.) gebräuchlicher Ausdruck.
et tenacem propositi virum (lat., »den Biedermann, der an seinem Entschluß festhält«),
necare reges Italiae (lat., »es ist recht, die Fürsten Italiens [* 6] zu töten«),
die Losung der italienischen Karbonari, deren Anfangsbuchstaben als Erkennungszeichen dienten und dadurch, daß sie mit der bekannten Überschrift des Kreuzes Christi (INRI) übereinstimmten, täuschen sollten.
utrumque (lat., »das zwiefache Recht«),
das von der weltlichen Macht (dem Kaiser) einerseits und von der Kirche anderseits ausgehende Recht, insbesondere römisches und kanonisches Recht. S. Juris utriusque doctor.
Vocandi oder Vocationis (lat.), Berufungs-, Appellationsrecht.
[* 1] (spr. dschuht, Pahthanf, Kalkuttahanf, franz. Jute, Chanvre de Calcutta, engl. Jute, Paut hemp, Indian grass, Gunnyfibre), die Bastfaser mehrerer indischer Corchorus-Arten, besonders von Corchorus capsularis und C. olitorius, welche in Ostindien [* 7] und auf den benachbarten Inseln, in Siam, Anam, China, [* 8] Algerien, [* 9] Französisch-Guayana, im südlichen Nordamerika, [* 10] auf Mauritius etc. kultiviert werden (s. Corchorus). Die durch einfache Röst- und Reinigungsprozesse gewonnene Faser ist meist 1,5-2,5 m lang, weißlich, ins Flachsgelbe geneigt, stark seidenartig glänzend, geschmeidig, geneigt, sich auszufasern.
Die einzelnen Zellen sind hohl, dickwandig, mit häufigen Verengerungen des Lumens (s. Figur), an der Spitze abgerundet und fast immer stark verdickt. J. färbt sich mit schwefelsaurem Anilin intensiv goldgelb bis orangegelb und wird an der Luft, besonders bei Einwirkung der Feuchtigkeit, dunkler, bisweilen tiefbraun (wahrscheinlich stammt die sich schnell bräunende J. von ältern, ausgereiftern Pflanzen her). Bei der Gewinnung der J. vollzieht sich auch ein Zerfall der Bastbündel, so daß das Produkt einen mehr oder minder feinfaserigen Charakter erhält; an den feinsten Jutesorten erscheinen einzelne Bastzellen zum größten Teil isoliert. Frische, fast weiße J. enthält im lufttrocknen Zustand 6 Proz. Wasser und kann bis 23,3 Proz., gebräunte bis 24 Proz. Wasser aufnehmen. Getrocknete J. gibt 0,9-1,74 Proz. kristallfreie Asche. - J. wird in den Heimatsländern der Stammpflanze seit alter Zeit gewonnen.
Ein großer Teil der Produktion wird von den Hindu zu Geweben, Seilen, Stricken verarbeitet. Die bessern Sorten der Gewebe [* 11] nennt man Megila, die geringern, welche nur als Packleinen verwendet werden können, Tat oder Choti (davon der Name J.), Cuttings. Die schlechteste Sorte dient unter anderm auch zur Papierfabrikation. [* 12] Der größte Teil der gewonnenen J. wurde bisher zu Säcken für Reis und Zucker [* 13] benutzt, diese bilden als Gunnybags und Gunnycloth einen wichtigen Exportartikel Indiens und dienen besonders zum Verpacken des Javakaffees und der amerikanischen Baumwolle. [* 14] In Europa [* 15] wird die J. durch Besprengen mit Wasser und Thran oder Petroleum und schichtweise Lagerung eingeweicht und dann zwischen geriffelten Walzen stark gequetscht. Hat die Faser harte Wurzelenden,
[* 1] ^[Abb.: Bastfaserstücke von Jute.] ¶
oder soll sie zu feinern Garnen verarbeitet werden, so wird sie schließlich noch auf der Schnippmaschine von allen gröbern Teilen befreit. Die so vorbereitete J. wird auf Karden bearbeitet, um die Fasern voneinander zu trennen, von anhaftenden Oberhautzellen, Staub und kurzen Fäserchen zu befreien, möglichst gleichmäßig zu zerreißen und zu einem endlosen Band [* 17] zu vereinigen. Letzteres wird auf Streckmaschinen, die denen bei der Flachsspinnerei gebräuchlichen ähnlich sind, gestreckt, dubliert und auf Vorspinnmaschinen vorgesponnen, worauf das Feinspinnen auf Trockenspinnmaschinen folgt.
Das Weben [* 18] erfolgt in derselben Weise wie bei andern Gespinsten. Die J. läßt sich sehr schön bleichen und färben, sie ist aber sehr empfindlich gegen Chlor und Mineralsäuren, und das Bleichen erfordert daher besondere Vorsichtsmaßregeln. Die hauptsächlichsten der in Europa dargestellten Jutegewebe sind die losen, groben Baggings, die als billigstes Packmaterial dienen;
festere, stärkere, grobe Tarpawlings zu Säcken für Mehl, [* 19] Zement, Gips; [* 20]
Twilld Sackings, ein sehr festes und dauerhaftes Drilch- oder Zwilchgewebe zu Säcken für gepreßte Waren;
Hessians, das feinste und schönste Packmaterial für feinere Artikel, Futterleinen, Matratzen etc. In neuerer Zeit, seitdem die Verarbeitung der J. einen hohen Grad der Vollkommenheit erreicht hat und auch feinere Garne gesponnen werden, fertigt man aus J. viele Gewebe, die zu Möbelstoffen, Vorhängen, Tischdecken, Stickereigrundlagen etc. dienen;
auch wurden Jutegarne mit Baumwolle, Wolle und Flachs zu allerlei Geweben (Hosenstoffen, Bettdrilch, Möbelripsen, Plüsch) verarbeitet.
Ferner dient J. zu Zündern, Lampendochten, Gurten, Kordeln etc. Rohe J. benutzt man zum Umwinden unterseeischer Telegraphenkabel und eigentümlich präparierte in der Chirurgie als Verbandmaterial. Obwohl manches Vorurteil gegen die J. widerlegt worden ist, so ist der Stoff doch gegenüber Flachs und Hanf als geringwertiger, und eine Beimischung zu letztern wäre ebenso als Verfälschung zu betrachten wie die häufig vorkommende Beimischung von J. zu den gröbern Garnnummern in Wolle und Baumwolle.
Namentlich steht J. dem Hanf und Flachs in der Festigkeit [* 21] nach und scheint auch den Wechsel von Feuchtigkeit und Trockenheit schlecht zu vertragen. Die ersten Versuche mit der J. in Europa datieren von 1834 und 1835; aber erst der Krimkrieg, durch welchen den englischen und schottischen Spinnereien der russische Flachs und Hanf entzogen wurde, verschaffte der J. größere Geltung, und seitdem hat sich namentlich in und bei Dundee, [* 22] London [* 23] und Glasgow [* 24] eine bedeutende Juteindustrie entwickelt. 1875-76 wurden aus Ostindien 5,206,570 Ztr., 1882-83 aber 10,348,909 Ztr., und 1885-86: 7,778,864 Ztr. J. exportiert.
Außerdem hat sich in Ostindien selbst die Juteindustrie stark entwickelt; 1884-85 wurden 82,8 und 1885-1886: 63,7 Mill. Säcke ausgeführt. Auch in Nordamerika (Massachusetts, Rhode-Island), Deutschland [* 25] (seit 1861 in Vechelde, ferner in Braunschweig, [* 26] Oldenburg, [* 27] am Rhein, in Meißen) [* 28] und in Österreich [* 29] wird J. verarbeitet, und im allgemeinen hat die Juteindustrie im Umfang die alte Leinenindustrie bereits überflügelt.
Vgl. Pfuhl, Die J. und ihre Verarbeitung (Stuttg. 1878);
Ernst, Anleitung zur Bleicherei und Druckerei von Jutestoffen (Leipz. 1886).