»Denkschrift über den großen norddeutschen
Kanal«
[* 4] (das. 1865). 1856 begann er die Herausgabe
der auf 21
Bände berechneten
»Encyklopädie der
Physik«, für welche er mit
Harms und
Weyer die
»Einleitung in die
Physik« (Leipz.
1870) bearbeitete; auch redigierte er die »Fortschritte der
Physik« (Berl. 1847 bis 1853) und veröffentlichte außer mehreren
Arbeiten in den
Berichten der Ministerialkommission zur Untersuchung
der deutschen
Meere: »Untersuchungen über das Verhalten der
Auflösungen des reinen
Kochsalzes in
Wasser« (1846) und »Hygrometrische
Tabelle zur Anwendung bei
Gebläsen und
Gradierwerken« (1847);
alter Scherzname der
Bauern, als deren
Abzeichen der
Karst (s. d.) galt, wurde in
Schriften des 16. Jahrh.
(von dem
Bauernkrieg) als Bezeichnung des redlichen, aber unzufriedenen und trotzigen Bauernstandes gebraucht, der
nach
Reform verlangte.
Artilleriegeschoß, welches aus einer cylindrischen Blechbüchse besteht (daher Büchsenkartätsche),
die mit 50-250 g schweren Kartätschkugeln gefüllt und an den
Enden durch starke Metallscheiben, Treibscheiben, geschlossen
ist. Die Kartätsche für glatte
Geschütze
[* 8] hat noch einen hölzernen Kartätschspiegel zum Anbinden der
Kartusche; die Kartätsche gezogener
Geschütze aus Zinkblech enthält meist 40-60
Kugeln einer
Zink-Antimonlegierung. Die Kartätsche hat seit der Vervollkommnung
des
Schrapnells sehr an Bedeutung verloren und wird nur noch bei
Feldgeschützen und 8-9
cmKanonen auf
Entfernungen bis höchstens 500 m
gegen den anstürmenden Feind verwendet.
Die Kartätsche kommt schon bei den ersten
Geschützen derart vor, daß man Metallstückchen,Nägel,
[* 9]
Steine etc.
in das
Rohr lud und als
»Hagel« gegen den Feind schoß. Ende des 16. Jahrh. kamen Beutelkartätschen,
bei denen die
Kugeln in einem verschnürten Zwilchbeutel steckten, Anfang des 17. Jahrh. Büchsenkartätschen
in
Gebrauch (vgl.
Geschoß,
[* 10] S. 213). Die Beutelkartätschen erhielten Halt durch eine im
Spiegel
[* 11] steckende
Spille. Bei
den
Trauben- oder Tannzapfenkartätschen wurden auf den
Spiegel größere und kleinere
Kugeln mit
Pech angeklebt, mit
Leinwand
bezogen und
verschnürt.
Mönchsorden, um 1086 vom heil.
Bruno aus
Köln
[* 12] mit sechs
Gefährten in der ihm vom
BischofHugo vonGrenoble
[* 13] überlassenen
Wüste von
Chartreuse für
Gebet und fromme Betrachtungen sowie
Handarbeiten, besonders Bücherabschreiben,
gestiftet und 1170 vom
Papst bestätigt. Der
RegelBenedikts folgend, erhielten die Kartäuser 1134 von ihrem fünften Generalprior,
Guigo, noch besondere
Statuten (consuetudines Cartusiae, statuta Guigonis), die ihnen (einige
Stunden, besonders an Kapiteltagen,
abgerechnet) ewiges Stillschweigen und
Einsamkeit in abgesonderten
Zellen vorschrieben.
Später kam hierzu noch das Verbot alles Fleischessens. Die Oberleitung führen der
Prior und acht jährlich
ernannte
Definitoren. Durch
Ernst und Friedensliebe ausgezeichnet, spaltete sich dieser höchst geachtete
Orden
[* 14] nur einmal (1378)
in zwei
Parteien, deren jede einem der gleichzeitigen
Päpste anhing, die sich aber 1410 wieder vereinigten. Den durch große
Schenkungen anwachsenden
Reichtum verwandten die
Mönche gern zur Ausschmückung ihrer
Wohnungen
(Kartausen)
und
Kirchen (z. B. die
Certosa bei
Pavia).
Die Kartäuser tragen einen langen weißen
Rock mit weißer
Kapuze, beim Ausgehen einen schwarzen
Chorrock (cappa). Die ihnen dienenden
Laienbrüder nahmen eine sehr gedrückte
Stellung ein und zerfielen in drei
Klassen: conservi, donati und
redditi. Der Frauenorden der Kartäuserinnen entstand 1234, erhielt die Ordensregel der Kartäuser und wurde von den
Obern der letztern beaufsichtigt. Die Kartäuserinnen hatten Laienschwestern und durften mit keinem Mann sprechen. Ihr
Orden
beschränkte sich fast auf
Frankreich, hatte im Anfang des 18. Jahrh. nur noch fünf Klöster und
erlosch 1790.
ursprünglich die bei den Turnierspielen zu beobachtende
Kampfordnung; dann eine schriftliche
Aufforderung zumZweikampf, daher
der Überbringer einer
HerausforderungKartellträger genannt wird. Das deutscheStrafgesetzbuch (§ 203)
bedroht einen solchen mit
Festungshaft bis zu sechs
Monaten. Kartell (Kartellkonvention) ist ferner eine Bezeichnung für
Verträge
oder Verabredungen, die besonders da angewandt wird, wo es sich um
Verträge handelt, durch welche nicht neue Rechtsverhältnisse
begründet werden sollen, sondern für einen voraussichtlich ohne das Zuthun beider Teile eintretenden
Fall Vorsorge getroffen wird. Auch die Bedeutung liegt in dem
Worte, daß
Parteien, die sonst Konkurrenten sind, für den einzelnen
Fall Vorsorge treffen, um ihre gemeinsamen
Interessen gegenüber Dritten zu wahren. Eisenbahngesellschaften schließen ein
Kartell über Tariffeststellung, über gegenseitige Benutzung ihrer
Wagen u. dgl. (s.
Eisenbahnkartelle); Versicherungsgesellschaften schließen ein um einander Auskunft über die
¶
Ein solches Zollkartell, wie es z. B. zwischen dem DeutschenReich und Österreich
[* 18] besteht bildet der Regel nach
das Annexum eines Handelsvertrags. Kartell ist auch ein zwischen kriegführenden Mächten abgeschlossener
Vertrag, welcher die Art der Kriegführung, namentlich auch die Auswechselung der Gefangenen, betrifft; auch ein zwischen
zwei Mächten im Frieden in betreff der Auslieferung der Schmuggler, Deserteure und flüchtigen Militärpflichtigen abgeschlossener
Vertrag. In letzterer Hinsicht bestand früher zwischen den zum DeutschenBund gehörigen Staaten ein Kartellvertrag
vom über die wechselseitige Auslieferung von Militärpflichtigen und Deserteuren. Nur die eignen Unterthanen wurden,
wofern sie aus dem fremden Kriegsdienst desertierten, nicht ausgeliefert. Dies Kartell ist zwischen Österreich und Preußen
[* 19] durch
den PragerFrieden ausdrücklich aufrecht erhalten; für die zum nunmehrigen DeutschenReich gehörigen Staaten
und für deren wechselseitige Beziehungen ist es bei der Einheitlichkeit der Heeresverfassung und der Rechtshilfe gegenstandslos.