Durch besondere Tüchtigkeit kann der einzelne seine
Einnahmen unter Umständen weit über diesen
Satz hinaus vermehren. Weiter
können dieselben gesteigert werden durch die
Gunst äußerer Verhältnisse, möge dieselbe auf formeller rechtlicher
Ausschließung
(Monopol,
Patent) beruhen oder dem freien
Verkehr entwachsen (großer
Besitz, Ansehen bei dem
Publikum,
Gewohnheiten des letztern,
günstige Gestaltung der Marktverhältnisse, Möglichkeit, leicht Kenntnis von bessern Betriebsweisen
zu erlangen, etc.).
Die Wirksamkeit des Unternehmers wird oft über-, sehr häufig aber auch unterschätzt. Zu hoch wird dieselbe von denjenigen
beurteilt, welche von der
Ansicht ausgehen, der Unternehmergewinn sei lediglich eine
Folge vorzüglicher Thätigkeit, nicht auch von günstigen
äußern Verhältnissen, und die daher mit Vorliebe von einem Unternehmerlohn sprechen. Viel zu gering
wird die Unternehmerthätigkeit von denjenigen geachtet, welche jeden
Gewinn als mühelosen
Raub an der
Arbeit ansehen und glauben,
es könne die Thätigkeit des selbständigen Unternehmers durch diejenige eines besoldeten Beamten ersetzt werden.
Jedenfalls ist die Aussicht, durch tüchtige, den Anforderungen der
Gesellschaft entsprechende
Unternehmungen
einen mehr oder minder großen
Gewinn zu erzielen, ein durch andere
Mittel nicht zu ersetzender
Reiz zu besserer, billigerer
Versorgung der Gesamtheit und zu wirtschaftlichem Fortschritt. Das
Streben nach Überschüssen treibt zu Ersparungen, zur
Einführung besserer Produktionsmethoden, Verwendung wirksamerer Kapitalien und vorteilhafterer Verwertung der
erzeugten
Produkte dadurch, daß jeweilig den relativ dringendern Bedürfnissen entgegengekommen wird.
Natürlich sind hierbei Ausbeutung der Unklugheit, des Ungeschicks und der Schwachheit wie
Gewinne, welche nicht gerade der
bessern Thätigkeit zu verdanken sind, nicht ausgeschlossen. Doch lassen sich die
Anteile, welche der
Gunst der
Konjunkturen,
und solche, welche der Thatkraft und tüchtigen Leitung zu verdanken sind, nicht oder nur innerhalb bescheidener
Grenzen
[* 2] voneinander trennen, wenn die segensreiche Wirksamkeit der Unternehmerthätigkeit nicht untergraben oder Ungerechtigkeiten
vermieden werden sollen.
Mißstände, wie sie bei freier
Konkurrenz und bei von der Volksmeinung als illegitim betrachtetem
Erwerb eintreten können,
lassen sich teils beseitigen, teils mindern durch
Arbeiterschutz, gut organisiertes
Kassen- und Versicherungswesen,
Konzessionierung,
Patent,
Musterschutz, durch
Überweisung wirtschaftlicher Gebiete, auf welchen die
Spekulation leicht schädlich
wirkt oder nur durch thatsächliche
Monopole großer Kapitalien
Gewinne zu erzielen sind, an
Staat und Kommunalverbände u.
dgl.
ist im weitern
Sinn jede mit einem gewissen
Risiko verbundene
Handlung. In der
Nationalökonomie bezeichnet
man als Unternehmung spekulative Verkehrsgeschäfte, darauf berechnet, ihrem selbständigen
Inhaber durch Herstellung von
Produkten und
Leistungen und Verkauf derselben an Dritte einen
Gewinn abzuwerfen. Als charakteristische Merkmale der
Begriffe Unternehmung und Unternehmer gelten, daß letzterer allein die Unsicherheit des Erfolgs trägt, nach
freier
Wahl Art,
Umfang und
Gang
[* 5] der Unternehmung bestimmt, und daß seine Thätigkeit nicht durch einen besoldeten Dritten als Stellvertreter
versehen werden kann.
Bei einer Unternehmung können
Arbeiter, Kapitalist und Unternehmer in
einer
Person vereinigt sein (viele
Kleingewerbe
und reine
Genossenschaften ohne Leihkapital und Lohnarbeiter), oder sie sind voneinander getrennt sowohl bei Einzel-
(Meister
mit
Gesellen, Fabrikant) als auch bei Kollektivbetrieb. Mischungen zwischen diesen beiden
Formen sind die
industrielle Partnerschaft
und die
Genossenschaft, welche sich auch fremder
Arbeiter und Kapitalien bedient. Jede der verschiedenen
Unternehmungsformen hat ihre besondern Eigentümlichkeiten hinsichtlich der
Gründung, der
Sicherung fremder
Interessenten,
der Leichtigkeit und Beweglichkeit des Betriebs, der Fähigkeit weiterer
Ausdehnung
[* 6] etc. Je nach der Art der gewerblichen
Thätigkeit, der wirtschaftlichen
Entwickelung, den Anforderungen, welche an den Betrieb und seine Leistungen
gestellt werden, ist bald die eine, bald die andre mehr am Platz.
Bei der Einzelunternehmung trägt der Unternehmer das
Risiko ausschließlich und ungeteilt und muß darum auch volle
Freiheit
der
Disposition haben. Weil sein
Interesse eng mit der Unternehmung verwachsen ist, wird er der letztern je nachBedarf
Erübrigungen aus dem
Haushalt zuführen, eine gewisse
Garantie für Sorgfalt des Betriebs bieten etc. Dagegen ist die Einzelkraft
vielen Unternehmungen nicht gewachsen. Vorzüglich ist die Einzelunternehmung am Platz, wo freie
Verfügung, Anschmiegung
an die jeweilig veränderlichen Verhältnisse notwendig und insbesondere hohe Ansprüche an die persönliche Arbeitsfähigkeit
gestellt werden.
Unteroffiziervorschule (Sachsen),
[* 18] Neubreisach (Elsaß). In Bayern
[* 19] vertreten die Unteroffizieraspirantenschulen bei den Truppen
die Stelle der Unteroffizierschulen. Nach dreijähriger Dienstzeit in den Unteroffizierschulen werden die Zöglinge, die vorzüglichsten als Unteroffiziere, die
andern als Gefreite oder Gemeine, in die Armee entlassen und müssen hier für jedes Jahr auf der Unteroffizierschule zwei Jahre
dienen. Die Zöglinge der Unteroffizierschulen sind Soldaten. Die zu Weilburg errichtete Anstalt ist eine Unteroffiziervorschule, welche
ihre Zöglinge (die nicht Soldaten sind) nach zweijährigem Kursus an eine Unteroffizierschule überweist. Die Aufzunehmenden
dürfen nicht unter 15 und nicht über 16 Jahre alt sein.