war der
Beitritt zu den Anstalten nur gewissen
Klassen der
Staats- und
Kirchendiener erlaubt, wie es denn namentlich manche Witwenkassen
nur fürPfarrer und
Lehrer gab und gibt; oft wurde die Beteiligung an einer solchen
Kasse den Beamten zur
Pflicht gemacht, zuweilen blieb
sie ihrem freien Ermessen überlassen, zuweilen wurde auch
Privatpersonen die Benutzung der Anstalten
gestattet, z. B. bei der Allgemeinen dänischen Witwen-Pensionsanstalt, der oldenburgischen
u. a.; oft übernahm der
Staat die
Garantie für die Leistungsfähigkeit der
Kasse mit Gewährung von Zuschüssen aus allgemeinen
Staatsmitteln, oft verwaltete er nur dieselben unter dem Vorbehalt der
Einziehung von Nachschüssen oder der Kürzung der
Witwengelder bei Unzulänglichkeit der Kassenleistungen.
Neben diesen vom
Staat, von Provinzialbehörden und
Gemeinden gegründeten Anstalten entstanden eine
Reihe von offenen Privatinstituten,
wie die kasselsche von 1750, die Witwenversorgungssocietät zu
Bremen
[* 2] von 1754, die kalenbergische von 1767 u. a.; doch gingen
diese
Gesellschaften meistens bald wieder zu
Grunde oder wurden von den
Regierungen übernommen. In nur
sehr beschränktem
Maß haben die Lebensversicherungsgesellschaften die Witwenkasse als Geschäftszweig eingeführt, während
viele Witwenkassen von
Korporationen,
Gesellschaften und einzelnen
Privatpersonen für ihre Angestellten errichtet wurden. So hat noch
heute das Witwenkassenwesen hauptsächlich für die Beamten Bedeutung, für diese immerhin zahlreichen
Personen aber einen
sehr hohen Wert.
Für die preußischen Beamten wurde als erste die
Berliner
[* 3]
Pensionsanstalt für
Witwen der Zivilbeamten von
Interessenten 1773 errichtet;
sie verteilte nur die Jahresüberschüsse ratierlich unter die
Witwen, gab also keine festen
Pensionen. Sie wurde verdrängt
durch die königlich preußische Witwenverpflegungsanstalt, welche 1775 unter Landesgarantie gegründet wurde und auch dem
Privatpublikum zum
Beitritt offen stand, infolge der
Katastrophe von 1806 zusammenbrach, doch 1816 reorganisiert
und 1817 mit dem Beitrittszwang für die Staatsdiener ausgestattet wurde.
Für die
Reichsbeamten schuf das
Gesetz vom eine neue
Witwen- und Waisenkasse; das mit diesem
Gesetz in den wesentlichen
Punkten übereinstimmende
Gesetz vom ordnete aufs
Neue die Verhältnisse der preußischen Witwenkasse.
Nach diesen
Gesetzen haben die Reichs-Zivilbeamten und die unmittelbaren preußischen Staatsbeamten, welche
Anwartschaft auf
Staatspensionen haben, bis zu ihrem
Tod, bez. bis zum
Austritt aus dem
Dienst, wenn solcher ohne Pensionierung erfolgt, oder
bis zur Pensionierung, bez. wenn zur Zeit der letztern noch
minderjährige
Kinder vorhanden sind, so lange, bis das jüngste derselben 18 Jahre alt geworden ist, jährlich 3 Proz.
vom pensionsfähigen Diensteinkommen oder
Wartegeld (bis von 9000
Mk.) oder von der
Pension (bis von 5000 Mk.) zu zahlen.
Dafür leistet die
Kasse, wenn der Beamte mit Hinterlassung von
Familie stirbt und die
Ehe nicht nach der
Pensionierung oder innerhalb dreier
Monate vor dem
Tod und mit der Absicht, der
Frau den
Genuß des
Witwengeldes zu verschaffen,
eingegangen worden ist, in monatlichen Pränumerandozahlungen für die
Witwe bis zu deren
Tod oder Wiederverheiratung ein Drittel
der
Pension, welche der Verstorbene bezogen hat oder zu beziehen berechtigt gewesen wäre, wenn er am
Todestag in den
Ruhestand versetzt wäre, doch mindestens 160 und höchstens 1600
Mk., und für die Waisen bis höchstens zum
vollen Betrag der
Pension und bis zur Vollendung des
18. Lebensjahrs neben der
Pension der
Mutter je ⅓ des
Witwengeldes oder, wenn die
Mutter tot oder zum
Witwengeld nicht berechtigt ist, je ⅓ des
Witwengeldes.
(Widafinken, ViduanaeCab.), Unterfamilie der
Webervögel
(Ploceïdae) aus der
Ordnung der
Sperlingsvögel,
[* 9] mittelgroße
Vögel
[* 10] mit kurzem, kegelförmigem, am
Grund aufgetriebenem
Schnabel, mittellangen
Flügeln und beim Männchen während
der Brutzeit mit eigentümlich gestalteten, unverhältnismäßig verlängerten Schwanzfedern, welche nach der Brutzeit mit
dem
Hochzeitskleid wieder verschwinden. Vielleicht verdanken sie ihren
Namen diesenFedern oder dem stets
schwarzen
Rücken, vielleicht auch nur einer Wortverdrehung, indem die ersten Witwenvögel durch die Portugiesen aus Wida
an der afrikanischen Westküste gebracht wurden und
man in dem
Wort Wida das lateinische vidua
(Witwe) erkennen wollte.
Alle Witwenvögel sind auf
Afrika
[* 11] beschränkt, sie leben während der Brutzeit paarweise, einige, wie es scheint,
in
Vielweiberei, nach der Brutzeit in starken
Flügen.
IhreNahrung, Sämereien und
Kerbtiere, suchen sie meist am
Boden; in der
Brutzeit halten sich die Männchen aber mehr auf
Bäumen auf, weil der lange
Schwanz sie am
Boden, übrigens auch beim
Flug stark
behindert. Sie bauen
Nester nach Art der eigentlichen
Webervögel, halten in der Gefangenschaft gut aus,
schreiten jedoch nur äußerst selten zur
Fortpflanzung.
welche ohne die verlängerten Schwanzfedern
15, mit denselben 30
cm lang, 25
cm breit, am Oberkopf,
Rücken und
Schwanz schwarz, am
Nacken und an den
Halsseiten orangezimtrot, an der Unterseite blaß rostgelb ist;
Augen und
Schnabel sind schwarz, die
Füße dunkelbraun. Im
Schwanz sind die vier Mittelfedern, am stärksten die beiden innern, verlängert und letztere hahnenschwanzartig gebogen,
die beiden äußern aufrecht stehend. Der
Vogel bewohnt Mittelafrika, besonders lichte
Wälder und die
Steppe; sein
Gesang ist einfach, das Betragen des Männchens im
Hochzeitskleid prahlerisch.
(Witmann,Viduus), ein seiner Ehefrau durch den
Tod beraubter Mann. Er hat nach gemeinem
Recht nicht, wie die
Witwe (s. d.), eine Trauerzeit zu halten, muß sich aber, wenn er zur zweiten
Ehe schreitet, mit seinenKindern aus der vorigen
Ehe wegen deren mütterlichen
Nachlasses abfinden (s.
Güterrecht der Ehegatten).
auf natürlicher
Anlage beruhende Fertigkeit, (entfernte)
Ähnlichkeiten zwischen Verschiedenem, wie der
Scharfsinn
die Fertigkeit, verborgene Verschiedenheiten zwischen ähnlichem zu entdecken. Dies Ähnliche selbst, das zugleich schlagend
und überraschend sein muß, heißt der Vergleichungspunkt
(tertium comparationis). Den Musterwitz
Kästners:
»Als
Pythagoras den nach ihm benannten
Lehrsatz fand, opferte
er denGöttern eine
Hekatombe; seitdem
¶
wenn sie bloß in den Worten liegt (Wortspiel). Ein solcher ist die bekannte
Antwort einer Napoleonfeindin auf die Bemerkung, daß alle Corsen nichts taugten: Nicht alle, aber »buona
parte« (ein guter Teil davon). Wer gute Witze zu machen versteht, heißt ein witziger Kopf, wer darauf ausgeht, ein Witzkopf,
wer auch erzwungene Ähnlichkeiten nicht scheut, ein Witzbold, wer um jeden PreisLachen erregen will, ein Witz- oder Possenreißer.
Witz und Scharfsinn, die beide auf der Einsicht in den Inhalt des Vorgestellten beruhen, sind beide Verstandessache,
jener des kombinierenden, dieser des sondernden; der Witz kann komisch, aber muß nicht eben gutmütig sein (boshafter
Witz). Durch die Absicht, zu verletzen, wird er zum Pasquill.