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Rohstoffqualitäten, Bemessung der Rückvergütungen den einen Produzenten begünstigt, dem andern unabwälzbare Lasten auflegt. Je nach Höhe und Erhebungsform der Aufwandsteuern kann der Großbetrieb begünstigt, die gegebene Ordnung von Verbrauch und Erwerb gestört, die Entwickelung der Technik in eine falsche Richtung gelenkt und endlich ein großer Reiz zu Fälschung, Defraudation, Bestechung geboten werden.
Diese Übelstände lassen sich meiden oder mindern zunächst durch richtige Auswahl der zu besteuernden Gegenstände. Dieselben sollen bei mäßigen Erhebungskosten und geringer Belästigung des Verkehrs ausgiebig sein und als Glieder [* 1] des ganzen Steuersystems eine gleichmäßige Belastung ermöglichen. Die Zahl der sich hierfür bietenden, möglichst allseitig passenden Gegenstände ist nicht groß. Die vornehmsten derselben sind der Tabak, [* 2] die geistigen Getränke, die anregenden Getränke (Kaffee, Thee, Kakao), dann Zucker, [* 3] Salz [* 4] und Leuchtmittel. In erste Reihe werden die weniger nützlichen oder bei großem Verbrauch positiv schädlichen Artikel zu stehen kommen.
Dieselben werden besonders hoch in England getroffen, wo durch wenige, aber ertragreiche Artikel 23 Proz. der Staatsausgaben gedeckt werden. Die Erhebung der Aufwandsteuern müßte dem Zeitpunkt möglichst nahegerückt werden, zu welchem die Ware in die Hand [* 5] des Konsumenten gelangt. Doch verlangt die Technik der Besteuerung auf der andern Seite wieder, die Gegenstände dann zu fassen, wenn sie in Massen konzentriert in der Fabrik, im Magazin etc. noch beisammen sind. Der Übelstand zu früher Zahlung kann hier durch Zulassung von Steuerkrediten und Teilzahlungen ausgeglichen werden.
Von Wichtigkeit ist die Bestimmung des Steuerfußes, der nur auf Grund praktischer Erfahrungen festzusetzen ist, nicht zu hoch sein darf und, soweit dies die Technik der Besteuerung gestattet, bei den verschiedenen Artikeln und Qualitäten einer angemessenen Steuerverteilung entsprechend abgestuft sein muß. Wird ein Artikel durch eine innere Verbrauchssteuer belastet, so ist er auch bei der Einfuhr durch einen Zoll zu treffen, welcher, wenn bei jener Kosten und Belästigungen der Erhebung größer sind, auch entsprechend höher zu bemessen ist.
Bei der Ausfuhr oder der Verwendung für technische Zwecke ist die entrichtete Aufwandsteuer zurückzuvergüten. Im zweiten Fall bietet auch die Denaturierung eine geeignete Handhabe für Durchführung einer richtigen Besteuerung. Über die Bedeutung, Gestaltung und Erträge der vornehmsten s. Getränke-, Bier-, Wein-, Branntwein-, Tabak-, Zucker-, Salzsteuer. Es waren die gesamten indirekten Verbrauchsabgaben (Zölle, Steuern, Monopolgewinne):
Im ganzen Mill. Mark | Auf 1 Kopf Mark | Proz. aller steuerrechtl. Einnahmen | |
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Deutscher Reichsetat 1882-83 | 332.2 | - | - |
Elsaß-Lothringen | 15.2 | 9.70 | 41.3 |
Baden | 17.4 | 11.09 | 55.7 |
Württemberg | 23.2 | 11.74 | 62.3 |
Bayern | 69.2 | 13.10 | 69.8 |
Preußen | 230.0 | 8.42 | 56.4 |
Frankreich 1882 | 959.6 | 25.80 | 49.1 |
Großbritannien 1880/81 | 889.2 | 25.19 | 61.2 |
Italien 1881 | 262.4 | 12.76 | 46.0 |
Österreich-Ungarn 1881 | 398.8 | 10.58 | 44.2 |
Rußland (ohne Finnland) 1881 | 740.3 | 8.61 | 65.4 |