welche die
Aufmerksamkeit erregte, wie
Kepler meinte. Von dem gleichzeitigen Auftreten eines temporären
Sternes oder eines
Kometen
[* 1] ist nichts bekannt.
Ideler setzt deshalb die
GeburtChristi auf das Ende des
Jahres 747 (vgl. dessen »Lehrbuch der
Chronologie«,
S. 428 u. f., Berl. 1831). Die
neuerdings wieder mehrfach aufgetauchte Meinung, daß der Stern der
Weisen ein temporärer, nach Verlauf
von etwas über 300
Jahren auf kurze Zeit aufleuchtender
Stern und identisch mit dem 1572 in der
Kassiopeia aufgetretenen sei,
ist schon beim Erscheinen dieses
Sternes von
Cardano ausgesprochen worden. Es soll auch in den
Jahren 1264 und 945 ungefähr
an derselben
Stelle des
Himmels ein heller
Stern sichtbar geworden sein; doch beruht diese Nachricht nur
auf dem
Zeugnis des
Pfälzer Mathematikus Ciprian Leovitius (1524-1574), der eine (unbekannte) handschriftliche
Chronik als
Quelle
[* 2] angibt.
Entgegen diesen Deutungen hat
Lauth die Behauptung aufgestellt, mit der
Erscheinung des
Sternes der
Magier im O. sei der
Frühaufgang des
Sirius (der Sothis) am ersten
Tage des
Monats Mesori im ägyptischen Wandeljahr (von 365
Tagen) gemeint. Der
Name dieses
Monats bedeutet
»Geburt des
Horos«
[* 3] (s.
Horos, Bd. 8), und es war dieser
Monat dem jugendlichen Lichtgott der Ägypter
geweiht. Der Frühaufgang des
Sirius an dem erwähnten
Tage fand aber nach
Ablauf
[* 4] einer
Sothisperiode von 1460
Jahren
zuerst 5
v. Chr. und dann auch wieder in den drei folgenden
Jahren statt.
Indem nun
Lauth die
GeburtChristi in das Jahr 3 vor unsrer
Ära versetzt und annimmt, daß der auf seine Herrschaft eifersüchtige
Herodes durch die
Magier von dem schon 2 Jahre früher beobachteten Erscheinen der Sothis am Morgenhimmel
Kunde erhalten habe, findet er eine einfache
Erklärung für die Angabe
Matth. 2,16,. »daß
derselbe alle bethlehemitischen
Kinder töten ließ, die zweijährig und darunter waren, nach der Zeit, die er mit Fleiß
von den
Weisen erlernet hatte«.
zuEhrenstein, österreich.
Admiral, s.
Daublebsky. ^[= Moritz, Ritter, österreich. General, geb. 24. Mai 1834 zu Prag als der Sohn eines Rechtsgelehrten, ...]
Bis vor kurzem nur ganz lückenhaft gekannt und verarbeitet, sind die S. der
Schweiz
[* 9] erst
neuerdings durch ein größeres Werk von G.
Schanz dem Inventar der
Wissenschaft einverleibt. Vorzugsweise auf dieses Werk,
welches die S. der 25 Voll- und Halbkantone historisch und systematisch behandelt, gründen sich die nachfolgenden Ausführungen.
In der
Schweiz wurden, solange Teile von ihr unterthäniges Gebiet waren und sich die
Eidgenossenschaft
noch nicht gebildet hatte, Feudalabgaben in der Art der
Tribute erhoben, wie sie das
Mittelalter ja allgemein kennt. In der
Zeit sodann der innerschweizerischen Unabhängkeitskämpfe waren es diese, die Beiträge seitens der
Bürger erforderten,
jedoch nicht mehr regelmäßig. Die
Steuer wurde eine außerordentliche
Abgabe, als solche meist vom
Vermögen
mit großer Strenge und nicht proportional oder gar progressiv, sondern in der
Regel degressiv (progressiv nach unten) erhoben.
Im mittelalterlichen Basel
[* 10] geht die Degression von 6 und mehr bis ½ Proz. Mit proportionaler
Besteuerung wurde zwar 1376 ein
Versuch
gemacht (»jeder solle geben nach
Bescheidenheit und nach seinem
Gewerbe, jede
Zunft soll ihre Mitglieder
schätzen«),
er steht aber ganz vereinzelt da. Im 17. und 18. Jahrh., wo die
Schweiz politisch stagnierte, kamen auch diese
S. ab; in den
Kantonen mit aristokratischem
Regiment traten jedoch indirekte S. teilweise an ihre
Stelle. Durch solche war das
Volk nicht allzu auffällig an seine Unterthanenschaft erinnert. Die
Finanzen waren jedoch gut verwaltet,
und in den Schatzgewölben sammelten sich erhebliche Beträge an. Als die
Revolution herankam, die sich für die
Schweiz auf
friedlichem Wege in der sogen. Helvetik, der der
Schweiz von
Frankreich aus oktroyierten Einheitsverfassung von 1798, vollzog,
sollte im
Gefolge der Gleichstellung aller Volksgenossen und der
Ablösung der
Grundlasten ein Steuersystem
auf einheitlicher Grundlage für das ganze Land geschaffen werden.
Der Kleinverschleiß geistiger
Getränke war zu einer
Steuer von 4 Proz. des Ausschankwertes verpflichtet; endlich wurde das
Halten von
Dienstboten,
Kutschen,
Reit- und Wagenpferden,
Hunden, das Tragen einer goldenen
Uhr
[* 12] und
Spielkarten zum Gegenstand
von
Abgaben gemacht. Dieses Steuersystem erlitt jedoch ein gänzliches Fiasco. 13,8 Mill.Fr. hatte man
von ihm erwartet, 3,8 Mill. brachte es ein. Eine
Revision war unter diesen Verhältnissen dringend geboten. Sie erfolgte durch
ein neues Steuergesetz von 1800. Aber auch diesem
Gesetz war kein langes
Leben¶