und einer absoluten Die kommt rechtlich in Betracht bei den
Bedingungen (s. d.). Wird einem Rechtsgeschäft eine unmögliche
Bedingung beigefügt, so gilt dasselbe nicht nach
Preuß.
Landrecht und Deutschem
Bürgerl. Gesetzbuch, ebenso nach Gemeinem
Recht, wenn das Rechtsgeschäft unter Lebenden geschlossen war; dagegen wird eine unter unmöglicher
Bedingung getroffene
letztwillige
Verfügung aufrecht erhalten. Ein auf eine unmögliche Leistung gerichteter
Vertrag ist nichtig.
Hat bei der Schließung des
Vertrags der eine
Teil die der Leistung gekannt oder kennen müssen, so ist er zum Ersatz des Schadens
verpflichtet, welchen der andere
Teil dadurch erleidet, daß er auf die
Gültigkeit des
Vertrags vertraut
hat, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches derselbe an der
Gültigkeit des
Vertrags hat
(DeutschesBürgerl.
Gesetzb. §. 307). Die Schadenersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der andere
Teil die kannte oder kennen mußte. Die der Leistung
steht der
Gültigkeit eines
Vertrags nicht entgegen, wenn die gehoben werden kann, und der
Vertrag für
den Fall geschlossen ist, daß die Leistung möglich wird.
[* 1]
(Una), rechter Nebenfluß der Save. Er entsteht in den Dinarischen
Alpen,
[* 2] fließt in einem
Längsthal nach Norden
[* 3] bis
Bihatsch, wendet sich dann nach Nordosten, bildet von oberhalb Novi die Grenze
Bosniens gegen Kroatien
und mündet Jasenovac gegenüber in die Save, nach einem Laufe von 230 km, auf welchem er rechts die Unac und die Sanna oder
Sana bei Novi aufnimmt, aber
nur für kleine Fahrzeuge schiffbar ist. Die Sanna entspringt in der Crnagora
und ist fast ebenso lang wie die
Stadt im
Kreis
[* 4] Hamm
[* 5] des preuß. Reg.-Bez.
Arnsberg,
[* 6] an den Linien Holzminden-Schwerte und Hamm-Duisburg der
Preuß.
Staatsbahnen,
[* 7] Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Dortmund),
[* 8] hat (1895) 12 355 (6263 männl., 5092 weibl.)
E., darunter 3812 Katholiken und 213 Israeliten, Postamt erster
Klasse mit Zweigstelle,
Telegraph,
[* 9] Fernsprecheinrichtung, got.
Stadtkirche mit reichen Ornamenten am
Altar,
[* 10] kath.
Kirche, Kriegerdenkmal, höhere Stadtschule, höhere Mädchenschule;
Landwirtschaft,
Brauerei, Liqueurfabrikation,
Bergbau
[* 11] und Eisenindustrie. 1 km entfernt, jedoch zum Stadtbezirk gehörend, die große Saline
Königsborn, die jährlich etwa 11 500 t
Salz
[* 12] liefert, und mit der ein
Sol- und ein Thermalbad verbunden
ist, zu dem das Wasser aus
Quellen zu Werries bei Hamm hergeleitet wird. (1894: 2500 Kurgäste.)
Wie viele heidn.
Völker und die Mohammedaner, so unterscheidet auch das israel.
Volk und die jüd. Religionsgenossenschaft
bis heute bei
Personen und Sachen einen Zustand der Reinheit und einen der Unreinheit, von denen der letztere dauernd
oder vorübergehend
dem einzelnen anhaften kann, und hält nur reine
Speise für zu essen erlaubt
(Speiseverbote). Der Zustand
der Unreinheit kann sich übertragen, doch verliert er sich auch wieder und kann durch
Reinigungen (s. d.) beseitigt werden.
Der
Grund der Unterscheidung zwischen rein und unrein ist ein religiöser.
Rein ist alles, was mit dem
Kult in
Verbindung gebracht werden kann, unrein alles, was von ihm fern gehalten werden muß; kultunfähig ist in besonders
hohem
Maße alles, was den Zustand der Unreinheit weiter überträgt. Diese
Vorstellungen sind nicht mit den modernen
Vorstellungen
von reinlich und unreinlich zu verwechseln. Die Unreinheit der im Alten
Testament als unrein und verunreinigend
aufgezählten Dinge und Zustände erklärt sich daher daraus, daß sie mit verbotenem altem Kult in
Verbindung stehen oder
gebracht werden können.
Daher verunreinigt jede Abgötterei das ganze Land
(Jer. 2, 7,. 23), daher ist unreines
Land identisch mit
Ausland
(Amos 7,17;
Ezech. 4,3,14). ist das Sterbehaus, das
Grab, die
Leiche, die
Teilnahme
an
Bestattung und Trauergebräuchen, denn damit war früher Ahnenkult verknüpft. machen bestimmte krankhafte Zustände,
z. B.
Aussatz, weil sie nach uralter
Vorstellung durch Inkorporierung von Geistern entstehen. und verunreinigend ist die Menstruierende
und die Wöchnerin, verunreinigend jeder Geschlechtsgenuß, weil auch diese Zustände nach altem
Glauben
unter dem Einflüsse von Geistern standen.
Über dieSpeiseverbote s. d. und
Fleischgenuß.
Hans Victor von,
Techniker und Politiker, geb. zu
Tilsit,
[* 13] studierte auf der
Bauakademie in
Berlin,
[* 14] war
dann im Wasserbau, später im Eisenbahnbau
[* 15] und in derAnlage von
Gasanstalten beschäftigt. Unter anderm
gründete er die Deutsche
[* 16] Kontinental-Gasgesellschaft in
Dessau.
[* 17] 1857 übernahm er das
Generaldirektorium bei der Gesellschaft
für Fabrikation von Eisenbahnbedarf zu
Berlin.
Schon 1848 ward er als
VertreterMagdeburgs in die preuß. Nationalversammlung
gewählt und wurde nach dem Rücktritt Grabows Präsident derselben. 1849 in dieZweite Kammer gewählt,
hielt er sich zur Opposition. war dann einer der Begründer des Nationalvereins und der Fortschrittspartei; seit 1866 gehörte
er der nationalliberalen Partei an. Seit 1863 vertrat er die Stadt
Magdeburg
[* 18] in: Abgeordnetenhause und später auch im Norddeutschen
und
DeutschenReichstage. Er starb inDessau. veröffentlichte: «Skizzen aus
Preußens
[* 19] neuester
Geschichte» (1. bis 5. Aufl., Magdeb. 1849),
«Erfahrungen aus den letzten drei Jahren» (ebd. 1851) und eine Anzahl volkswirtschaftlicher
Flugschriften. -
Erinnerungen aus dem Leben von
Hans Victor von veröffentlichte von
Poschinger (Stuttg. 1895).
eine Konstruktionsform desRegulators von
Uhren
[* 20] (s. d.), besonders von
Taschenuhren. Die
besteht aus einem kleinen oscillierenden Schwungrad, das abwechselnd unter dem Einfluß der Hauptfeder und der an der selbst
angebrachten feinen Spiralfeder steht. Bei genauen
Uhren ist eine Kompensation (s. d.) der nötig. Das Schwungrad einer Kompensationsunruhe
ist in zwei
Abschnitte geteilt, deren jeder ein festes und ein freies Ende hat und nach Art des
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