Lauch kommen nicht weiter in Betracht. - Im Deutschen Reich werden 1371,8 ha mit der eigentlichen Z. bebaut (ohne die Zucht
in Gärten); Ertrag 158500 m. Ztr. In Großgattern gaben 200 Morgen Z. 25200 Mk.
und 30 Morgen Porrée 11250 Mk. Reinertrag, in Schwerstadt 100 Morgen Z. 18000 Mk.;
in der Pfalz rechnet man vom ha bis 1500, anderwärts selbst bis 2400 Mk. Reinertrag.
Der Rohertrag ist durchschnittlich 1500-1800 Mk. Verkauft werden die Z. in Schnüren und Kränzen
zusammengebunden, auch nach Schock und Hundert zu wechselnden Preisen, je nach Jahrgang. Steckzwiebeln kosten pro kg 1-1,80
Mk., Rocambolle 1,80 Mk., das Hundert 60 Pfg., gewöhnlicher
Knoblauch und Schalotten 1,50-2,40 Mk. pro kg. Samen von Porrée 6-15
Mk., von Zwiebeln 4-8 Mk, von Schalotten bis 12 Mk., Perlzwiebeln in
Essig 1/1
Glas zu 1,25 Mk. etc. -
Zoll: Frische, auch äußerlich trockne, eßbare Z. zollfrei.
(frz. fil, fil retor, engl. thread, twine,
doubled garn). Wird aus zwei oder mehr bereits fertigen Fäden durch Zusammendrehen ein neuer hergestellt, so erhält dieser
im allgemeinen den Namen Z. Je nach Anzahl der verwendeten Einzelfäden bezeichnet man die Z. als drei-, sechs-, achtdrähtig.
Gezwirne aus mehr als zehn bis zwölf Fäden heißen Kordeln. Eine Nummerierung der Z., auf denselben
Grundlagen beruhend wie bei Gespinsten, ist vielfach nicht üblich. Man schreibt zur Bezeichnung des Z. dann die Nummer des
zur Herstellung benutzten Garnes und die Fadenzahl an. Z. 60/4 ist vierdrähtig aus Garn Nr. 60 hergestellt.
- Die Bezeichnung „Z.“ für, aus mehreren Fäden bestehende Garne ist übrigens nicht in allen Fällen
streng durchgeführt. So wird selbst in den betreffenden Industriezweigen unter Z. nur ein mehrfädiges Garn mit starker
Drehung, wie er z. B. zum Nähen gebraucht wird, verstanden, während man Gezwirne mit schwachem
Draht als duplierte Garne aufführt.
Niemand verlangt Strick- oder Stickzwirn, sondern Strick- und Stickgarne, obgleich dieselben fast stets
Gezwirne sind. Je nach dem Materiale unterscheidet man,
Baumwoll-, Leinen-,
Hanf-, Jutezwirn,
Wollen- und Seidenzwirn. Die zum
Zwirnen benutzten Garne sind gegenwärtig in der Regel Maschinengarne. Eine
Ausnahme bilden die feinsten, zu den zartesten
Spitzen verwendeten
Leinengarne, welche mit der Hand gesponnen werden. Das Zwirnen selbst geschieht auf
Zwirnstühlen oder Zwirnmaschinen, die bei Handbetrieb 16 bis 32, bei Maschinenbetrieb wohl 100 bis 200 Spindeln besitzen.
Die Zwirnmaschinen sind meist nach Art der Watermaschine gebaut, besitzen aber kein Streckwerk; auch auf Mulemaschinen kann
gezwirnt werden. (Näh. ü. d. M. siehe Art.
Baumwollgarne). Bezüglich der Herstellung der Z. sei noch
erwähnt, daß, waren die Einzelfäden im Sinne eines rechten Schraubenganges zusammengedreht, das Zwirnen im Sinne eines
linken Schraubenganges erfolgt und umgekehrt. Man erhält dadurch ein glatteres rundes Garn. Bei Nähzwirnen verfährt man
häufig noch anders. Je zwei der rechtsgewundenen Fäden werden zuerst durch Linksdraht zu Fäden vereinigt, zwei bis
vier dieser Fäden bilden dann bei Rechtsdraht den Z. Die Z. kommen, roh, gebleicht, appretiert, einfarbig und meliert im
Handel vor und finden Verwendung zum Nähen, Stricken, Sticken, Zeichnen, als Kette zu mancherlei Webwaren, zu
Wirkwaren (namentlich
Handschuhen und Strümpfen), zu Häkelarbeiten, zu Lampendochten etc. Nähzwirne fertigt
man ausHanf-, Leinen- oder
Baumwollgarn an. Die letzteren wurden in England zuerst in großen Massen fabriziert
und Deutschland bezog von dort sehr viel. Nach und nach hat sich die Einfuhr sehr vermindert, da auch in Deutschland
Zwirnereien entstanden sind. Eine Spezialität bildet der leinene Litzenzwirn zu den Litzen der Webeschäfte. Zwirnerei findet
sich überall in Verbindung mit Spinnerei. - Zoll: Näh- und Stickzwirn, baumwollener Nr. 2
c
5;.
leinener Nr. 22 c;
aus Rohseide, einschließlich des gefärbten, Nr. 30 d;
Mehrdrähtiges Strick- und Häkelgarn, dgl. Garn zum Verweben
etc., aus
Baumwolle,
Wolle und
Seide gem. Tarif Nr. 2
c 2-4;.
Nr. 41
c 2. und 3, sowie Nr. 30 a und c. Zwei- und mehrdrähtiges
Leinengarn wird wie Nähzwirn nach Nr. 22 c und dergleichen Jutegarn, wie Bindfäden,
nach Nr. 22 e oder dverzollt.
Weberlitzen aus Baumwollengarn, Nr. 2
c 4;. aus anderem Gespinst, wie Nähzwirn.
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Anhang zu Merck's Warenlexikon,
III. Auflage, II. Abdruck.
Bemerkung. Die kursiv gedruckten Stichwörter, auf welche in den einzelnen Artikeln hingewiesen ist, wolle man im Anhang
nachsuchen, die aus gewöhnlicher Schrift (Antiqua) gedruckten dagegen im Hauptwerke.