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de Fonds ist 1865 gegründet und seither durch eine Mechanikerabteilung ergänzt worden;
die zu Le Locle stammt aus 1868, wurde 1888 reorganisiert und 1902 zu einem Technikum umgewandelt;
die zu Neuenburg (1871) gibt noch speziellen Unterricht in angewandter Elektrizität mit Bezug auf die Uhrenmacherei;
die zu Fleurier besteht schon seit 1851. Endlich hat Couvet seit 1895 auch eine Schule für Mechaniker.
Neben diesen Anstalten dienen dem Gewerbe auch noch die Kunstgewerbeschule (École spéciale d'art appliqué à l'Industrie) zu Neuenburg mit Unterricht im Zeichnen, Gravieren und in Emailmalerei, und die Gewerbeschulen zu Neuenburg (1869) und Le Locle (1882), die u. a. Unterricht im Modellieren und in gewerblichem und kunstgewerblichem Zeichnen erteilen. Trotz grosser Konkurrenz hat La Chaux de Fonds dank ganz besonderer Anstrengungen und intensivster Heranziehung aller durch die Fortschritte der Technik und Wissenschaft gebotenen Hilfsmittel seine hervorragende Stellung in der Uhrenbranche immer zu behaupten gewusst, wie dies folgende Tabelle über die Anzahl der kontrollierten 14karätigen und 18karätigen Uhrengehäuse zeigt:
Jahr | La Chaux de Fonds | Ganze Schweiz |
---|---|---|
1898 | 406391 | 577237 |
1899 | 479477 | 655845 |
1900 | 504828 | 682206 |
Von allen in der Schweiz verfertigten goldenen Uhren entfallen somit auf La Chaux de Fonds allein 1898: 70,4%, 1899: 73,1% und 1900: 74,6%. Es ist ferner hervorzuheben, dass das eidgenössische Kontrolbureau für Gold- und Silberwaren in La Chaux de Fonds in jeder Hinsicht das bedeutendste der Schweiz ist. Neben goldenen Uhren liefert besonders La Chaux de Fonds noch eine grosse Menge von solchen aus Silber, Stahl und anderen Metallen und Legierungen. Einige dem 18. Jahresbericht der einstigen Société intercantonale des industries du Jura oder jetzigen Chambre suisse de l'Horlogerie (Sitz in La Chaux de Fonds) entnommenen Angaben können uns über die Anzahl der aus der gesamten Schweiz exportierten Uhren belehren:
Jahr | Anzahl der Uhren | Wert in Fr. |
---|---|---|
1898 | 5792169 | 100208381 |
1899 | 6718428 | 110815753 |
1900 | 7314270 | 120193049 |
Kompetente Fachleute versichern, dass von dieser Gesamtausfuhr volle 3/5 allein auf La Chaux de Fonds entfallen. Es werden hier also jährlich für mehr als 72 Mill. Fr. Geschäfte abgeschlossen. In dieser Statistik sind nicht inbegriffen die Uhrenwerkzeuge und Uhrenrohteile, deren Hauptmarkt ebenfalls La Chaux de Fonds ist, das auch in dieser Beziehung das hervorragendste Fabrikationszentrum bildet. Es ist namentlich dem mächtigen Aufschwung dieses sog. «grossen Dorfes» zu verdanken, dass für die Schweiz der Uhrenexport eine so hervorragende Rolle spielt und jetzt etwa 1/5 des gesamten schweizerischen Exportgeschäftes bildet.
Eine besondere Sorgfalt wird von den Fabrikanten auf die genaue Stellung und Regulierung der verfertigten Uhren verwendet. Nachdem sich das Fehlen einer kantonalen Sternwarte schon längst fühlbar gemacht hatte, beschloss der Grosse Rat 1859 die Errichtung eines solchen Institutes. Die auf der Höhe Le Mail über Neuenburg stehende Sternwarte ist jetzt mit allen der genauen Zeitbestimmung dienenden astronomischen und elektrischen Instrumenten, Apparaten und Einrichtungen aufs beste versehen.
Eine elektrische Pendeluhr wird hier jeden Tag genau mit der eidgenössischen Uhr verglichen, deren Gang man seinerseits wieder durch astronomische Beobachtungen kontroliert. Nachdem dann der Gang dieser Pendeluhr auf 1/100 Sekunde genau reguliert worden, sendet der elektrische Strom die Zeit nach Neuenburg, La Chaux de Fonds, Le Locle, Les Ponts, Fleurier, Sainte Croix, Le Sentier und Le Brassus. Von Le Locle wird er vermittels einer Umformerstation auch der Uhrenfirma Paul D. Nardin in Les Brenets zugesendet. So erhalten also alle die bedeutendsten Industriezentren jeden Tag die Zeitbestimmung auf einige hundertstel der Sekunde genau.
Desgleichen wird die Neuenburger Zeit auf elektrischem Weg über Biel und St. Immer jeden Tag dem Zentraltelegraphenbureau in Bern übermittelt, von wo sie (in mitteleuropäischer Zeit ausgedrückt) alle Morgen um 7 Uhr sämtlichen schweizerischen Eisenbahnstationen und Post- und Telegraphenbureaux mitgeteilt wird. Es bestimmt also die Sternwarte zu Neuenburg die Zeit für die ganze Eidgenossenschaft. Eine zweite Aufgabe dieser Sternwarte besteht darin, alle die ihr von den Fabrikanten zugesandten Chronometer auf ihren Gang zu prüfen. Diese Prüfung erstreckt sich auf den Einfluss der jeweiligen Lufttemperatur, der Siedehitze und des Gefrierpunktes, und zwar wird jeder Chronometer in 5 verschiedenen Lagen auf eine Dauer von je mehreren Wochen beobachtet. Jedem Chronometer wird nach überstandener Prüfung ein amtliches Zeugnis über seine Leistungsfähigkeit beigelegt.
Im Kanton Neuenburg bestehen mehrere bedeutende Finanzinstitute. An erster Stelle ist die Kantonalbank zu nennen, die 1854 als Aktiengesellschaft mit Beteiligung des Staates, der eine Summe von 1 Mill. Franken beisteuerte, gegründet und 1882 liquidiert worden und an deren Stelle die jetzige reine Staatsbank mit Ueberwachung und Kontrole von Seiten des Staates getreten ist. Hauptsitz in Neuenburg, eine Filiale in La Chaux de Fonds, Einnehmer in Le Locle, Cernier, Fleurier, Couvet und Les Ponts, Korrespondenten in 12 anderen Ortschaften des Kantons und endlich 176 Verkaufsstellen von Sparmarken. 1903 betrug ihr gesamter Geldumsatz 1431804289 Franken. Ihre Banknotenemission beläuft sich auf 8 Millionen Fr., nämlich 400 Noten ¶
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zu 500 Fr., 58000 zu 100 Fr. und 40000 zu 50 Fr. Der durchschnittliche Diskontozins 1903 war 4,06%. Ihre Hypothekarguthaben belaufen sich auf die Summe von 22062013 Fr. Am hatte sie 11924 Sparkassenbüchlein ausgegeben, deren Gesamteinlagen sich auf 9581391 Fr. stellten. Davon hat sie 1894 (erstes Jahr) 551 u. 1903 17206 Rückzahlungen gemacht.
[L. Perrin.]
Verkehr.
Die kantonalen Strassen sind mit Hinsicht auf ihre Breite in drei Klassen eingeteilt. Die Strassen erster Klasse sind interkantonale oder internationale Verkehrsrouten, die den ganzen Kanton von Grenze zu Grenze durchziehen und 7,2 m breit sind; diejenigen zweiter Klasse sind 5,4 m und die dritter Klasse 4,8 m breit. Das kantonale Strassennetz umfasst im Vignoble 117,5 km, im Val de Travers 98 km, im Val de Ruz 92,5 km und im Bergland 108 km, im Ganzen also 416 km. 1902 hat sein Unterhalt 273260 Fr., also 657,85 Fr. pro km gekostet.
Die erste Bahnlinie im Kanton, le Littoral, ist am eröffnet worden. Sie gehörte der Reihe nach den Gesellschaften des Ouest Suisse, der Suisse Occidentale und der Jura-Simplonbahn und ist jetzt ein Glied der schweizerischen Bundesbahnen, wie auch die Linie Neuenburg-Les Verrières (1860), die zuerst Eigentum der Gesellschaft des Franco-Suisse war. Die Jura-Simplonbahn befuhr im Kanton inkl. dem «Littoral» und «Franco-Suisse» zusammen 928 km Schienenwege.
Die Linie des Jura Neuchâtelois ist am eröffnet und nach mancherlei Schicksalen 1884 vom Staat Neuenburg angekauft worden; sie ist von Neuenburg bis zur französischen Grenze am Col des Roches 40 km lang und wird jetzt von einer Aktiengesellschaft betrieben, deren Aktionäre der Staat Neuenburg und die Gemeinden Neuenburg, Cernier, Le Locle und La Chaux de Fonds sind. Die normalspurige Regionalbahn des Val de Travers, hat Dampfbetrieb, ist 15 km lang und am eröffnet worden; sie gehört einer Aktiengesellschaft, wird aber von den S. B. B. betrieben. Am ist die 43 km lange direkte Linie Bern-Neuenburg eingeweiht worden, die Eigentum einer Aktiengesellschaft ist, den Betrieb selbst besorgt und in deren Verwaltungsrat Vertreter von Staat und Stadt Neuenburg sitzen.
Schmalspurbahnen: die seit dem fahrende und 17 km lange Regionalbahn Les Ponts-La Sagne-La Chaux de Fonds, von einer Aktiengesellschaft erbaut und dann vom Staat zurückgekauft, der sie durch die Compagnie du Jura Neuchâtelois betreiben lässt;
die Regionalbahn von Les Brenets, am eröffnet, 5 km lang und von einer besonderen Gesellschaft betrieben;
die 27 km lange Regionalbahn Saignelégier-La Chaux de Fonds, am eingeweiht und wie die direkte Linie Bern-Neuenburg Eigentum einer aus Berner und Neuenburger Aktionären bestehenden interkantonalen Gesellschaft.
Alle diese Linien haben Dampfbetrieb. Die schmalspurige elektrische Bahn des Val de Ruz bezieht ihre Kraft aus dem Hagneckwerk, ist von Villiers bis Les Hauts Geneveys 9 km lang und gehört einer privaten Gesellschaft; ihre Eröffnung datiert vom Neuenburg und La Chaux de Fonds haben ferner je ein Netz von elektrischen Strassenbahnen, die von den Werken an der Areuse getrieben werden. Die Neuenburger Strassenbahnen sind 27 km lang und verbinden die Stadt mit dem Bahnhof, mit Saint Blaise, Serrières, Cortaillod, Boudry, Corcelles und Valangin; die erste Strecke ist am dem Betrieb übergeben worden. In Neuenburg verbindet ausserdem noch die Drahtseilbahn Écluse-Plan die untere mit der oberen Stadt; sie datiert vom ist 368 m lang und hat Wasserbetrieb. Die 4 km lange Strassenbahn in La Chaux de Fonds fährt seit dem
Verfassung und Verwaltung.
Die Neuenburger Staatsverfassung stammt aus dem Jahr 1858, ist aber seither achtmal mehr oder weniger einschneidend revidiert worden. Von besonderer Bedeutung waren die Erweiterungen der Volksrechte durch Einführung des Referendums und der Initiative. Der Kanton ist in 6 Bezirke eingeteilt: Neuenburg (11 Gemeinden), Boudry (15 Gemeinden), Val de Travers (11 Gemeinden), Val de Ruz (16 Gemeinden), Le Locle (7 Gemeinden) und La Chaux de Fonds (3 Gemeinden).
Die gesetzgebende Behörde ist der Grosse Rat, dessen Mitglieder auf je 3 Jahre vom Volk direkt gewählt werden; die Verfassungsrevision von 1903 bestimmt auf je 1200 Ew. einen Abgeordneten (vorher auf je 1000 Ew.), so dass der Rat 1904 aus 107 Mitgliedern bestand. Während früher das Recht der Initiative einzig den Mitgliedern des Grossen Rates und dem Staatsrat zustand, ist es durch die Verfassungsrevision von 1882 auch dem Volk gewährleistet worden, das somit dem Grossen Rat die Annahme, Ausarbeitung, Umänderung oder Verwerfung eines Gesetzes oder Beschlusses vorschlagen kann.
Ein solches Initiativbegehren muss von 3000 Stimmberechtigten unterschrieben sein. Der Grosse Rat erlässt und verwirft Gesetze, ratifiziert die in der Kompetenz der Kantone liegenden Konkordate, bewilligt oder verwirft die Einbürgerungsgesuche, über das Begnadigungsrecht und wählt die Mitglieder des Staatsrates, die Richter und die beiden Ständeräte. Früher musste über jedes Unternehmen, dessen Ausführung eine Ausgabe von 500000 Fr. überschritt, die allgemeine Volksabstimmung entscheiden, während jetzt seit der Verfassungsrevision von 1879 für alle Gesetze und Verordnungen von grösserer Tragweite das fakultative Referendum eingeführt ist.
1882 ist die Zahl der Staatsräte von 7 auf 5 herabgesetzt worden. Sie werden vom Grossen Rat jeweilen in seiner ersten konstitutionellen Sitzung auf eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt. Die Verwaltung gliedert sich in 9 Abteilungen: Justiz, Polizei, Finanzen, Militär, Oeffentliche Bauten, Industrie und Landwirtschaft, Inneres, Unterrichtswesen, Kultus. Der Staatsrat veröffentlicht die Gesetze und überwacht deren Handhabung sowie die Entscheidungen der Gerichte. Er ernennt u. a. die Staatsangestellten, hat die Oberleitung über die Bezirks- und Gemeindebehörden, erlässt Polizeiverordnungen und verfügt zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Erhaltung des Staatswesens über die Truppen. Zugleich überwacht er auch direkt die einzelnen Gemeindeverwaltungen.
Der Zivil- und Strafrechtspflege stehen die Friedensrichter und Gerichtshöfe vor. Die Friedensrichter und ihre Beisitzer werden vom Volk, die übrigen Richter vom Grossen Rat gewählt. Sie amten alle je 3 Jahre und sind stets wieder wählbar.
Zivilstreitigkeiten und -prozesse erledigen das Kantonsgericht, sechs Bezirksgerichte, 3 Schiedsgerichte und 18 Friedensrichter. Des Kantons- oder Obergericht besteht aus drei ständigen Richtern und zwei Beisitzern, die jeweilen zugleich Bezirksgerichtspräsidenten sind. Ständiger Beamter der Bezirksgerichte ist blos deren Präsident, der über alle Streitfragen im Betrag von 200 bis 500 Fr. von sich aus entscheidet und die an das Kantonsgericht gehenden Fälle mit seiner Weisung begleitet. Schiedsgerichte werden jeweilen an denjenigen Orten eingesetzt, die beim Staatsrat darum einkommen; jetzt ¶