über Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom das jetzt aufgehoben ist (Gesetz vom
Diesem zufolge konnte einem Geistlichen oder andern Religionsdiener, der durch gerichtliches
Urteil aus seinem
Amte entlassen
worden war und hierauf eine Handlung vornahm, aus welcher hervorging, daß er die Fortdauer des ihm entzogenen
Amtes beanspruchte, durch
Verfügung der Landespolizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Orten oder
Bezirken versagt oder
angewiesen werden, ja selbst die
Staatsangehörigkeit aberkannt und daraufhin Ausweisung verfügt werden.
3) Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der
Socialdemokratie vom Nach demselben konnte gegen
Personen, welche sich die Agitation für socialdemokratische Zwecke zum
Geschäft machen, im Falle einer
Verurteilung neben der
Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit der Einschränkung ihres Aufenthalts erkannt werden. Außerdem
konnte
Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten war, der Aufenthalt in
den
Bezirken oder Ortschaften, über welche der sog. kleine
Belagerungszustand verfängt war, versagt werden.
Dieses Gesetz, auf Zeit erlassen und mehrfach erneuert, ist gleichfalls durch Nichterneuerung außer Kraft
[* 2] getreten.
Personen, welche die deutsche
Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können jederzeit durch Polizeiverfügung des
Landes verwiesen
werden; das
Reichs-Strafgesetzbuch enthält überdies mehrere Specialvorschriften (§§. 39.2, 362), nach welchen
die Ausweisung nach erfolgter strafgerichtlicher
Verurteilung erfolgen soll. Das
Recht,
Ausländer auszuweisen, ist unbeschränkt; thatsächlich
allerdings wird in Zivilisierten
Staaten Fremden, welche zu keinen Bedenken
Anlaß bieten, der Aufenthalt unbeschränkt gestattet.
Eine generelle von Fremden (z. B. bei
Ausbruch eines
Kriegen mit dem
Staate, dem sie angehören) wird von manchen
Schriftstellern als unzulässig betrachtet, was jedoch rechtlich nicht haltbar ist, so barbarisch auch eine derartige Maßregel
(z. B. die
Austreibung der
Deutschen aus
Frankreich 1870) erscheint.
Die Gemeinden können neu anziehenden
Personen den Aufenthalt versagen, wenn sie nachweisen, daß dieselben nicht im stande
sind, sich und ihre Familien notdürftig zu ernähren; ferner können solche
Personen aus der Gemeinde
weggewiesen werden, welche unterstützungsbedürftig geworden sind, bevor sie den
Unterstützungswohnsitz erworben haben,
und wenn der Nachweis erbracht werden kann, daß dies nicht durch bloß vorübergehende Arbeitsunfähigkeit verschuldet ist
(Gesetz über die Freizügigkeit vom §§. 4-6; Gesetz über den
Unterstützungswohnsitz vom
§§. 55 fg.). In
Bayern
[* 3] gelten jedoch strengere Vorschriften.
die Zerstörung von
Tieren und
Pflanzen durch den Winterfrost. Das Auswintern wirkt oft nützlich gegen
das Ungeziefer; so würde z. B. der Landwirt der Feldmäuse nicht Herr werden, wenn nicht
strenge Winterfröste dieselben vernichteten. Von Nutzpflanzen sind in Mitteleuropa dem am meisten der Raps und der Weizen
unterworfen, weil sie gewöhnlich in schwerem
Boden gebaut werden. Die
Pflanzen
werden dabei nicht durch den Frost selbst,
sondern durch dessen mittelbare Wirkung zerstört.
Die in die
Spalten der
Ackerkrume gedrungene Feuchtigkeit zersprengt, zu
Eis
[* 5] werdend, den
Boden in viele Risse, lockert somit
den
Stand derPflanzen, legt deren
Wurzeln bloß und zerreißt dieselben, so daß sie zu
Grunde geben müssen. Auf Moorboden
tritt das Auswintern fast in jedem Winter ein, so daß auf ihm der Anbau von Wintergetreide unsicher
ist. Durch die beim Frieren und Anstauen erfolgende
Ausdehnung
[* 6] und Zusammenziehung des
Bodens, der die
Pflanzen nicht folgen
können, stehen diese mit ihren
Wurzeln manchmal mehrere Centimeter über der Bodenflache
(Ausheben). Man kann diesem Übel
rechtzeitig bei guter Witterung dadurch abhelfen, daß man die Saaten mit einer schweren
Walze überfährt
und so die Erde wieder an die
Wurzeln andrückt. Aus Schutz gegen das Auswintern ist die Entwässerung des
Bodens, sowie in ebenen,
dem Nordwind ausgesetzten Gegenden die
Bestellung in scholligem
Lande zu empfehlen.
Ausblühen, Efflorescieren, eine Erscheinung, die sich durch Krystallbildung auf Erde,
Steinen,
Mauern, in
Höhlen u. s. w. äußert, wenn Salzlösungen in denselben durch
Kapillarität in die Höhe steigen. So wittert
Soda in den
Puszten
Ungarns aus, Salpeter in
Indien, auf
Ceylon,
[* 7] in
Ungarn
[* 8] u. s. w. Der sog.
Mauer- oder Salpeterfraß
gehört gleichfalls hierher.
Auch das Emporsteigen von
Krystallen aus den Lösungen gewisser
Salze an den
Wänden der
Gefäße
(Schalen, Bechergläser) wird Efflorescieren genannt.
oder
Exkrescenzen, abnorme Hervorragungen, welche sich an lebenden Geschöpfen aus deren Geweben hervorentwickeln.
Sie kommen an
Pflanzen und
Tieren vor. Sie sind nach ihrem
Bau und Wesen sehr verschiedener Art, z. B. bald
nur Vergrößerungen von Organen, denen normale Abnutzung fehlt (wie z. B. die Schneidezähne
der Nager unförmlich auswachsen, wenn man diese
Tiere nur mit weichen
Stoffen füttert), bald Verdickungen der Oberhäute
(wie bei den Warzen der menschlichen
Haut
[* 9] und den warzigen Baumrindenauswüchsen), bald Wucherungen derGefäße
(wie die sog. Blutmäler), bald
Austreibungen des Zellgewebes oder der
Knochen
[* 10] (die sog. Exostosen), bald bösartige Afterbildungen
(z. B.
Krebs,
[* 11] Markschwamm), bald schmarotzende
Pflanzen,
Tiere oder deren Produkte (z. B. die durch die
Brut derGallwespen hervorgerufenen
Galläpfel).
Immer beruhen die Auswüchse auf einer Wucherung der organischen
Substanz, die durch einen Reiz hervorgebracht
ist, der entweder von außen herzukommt oder mit einer innern Krankheitsursache zusammenhängt.
Bei den gutartigen Auswüchse sind
die Gewebe
[* 12] selbst nur vermehrt und qualitativ verändert, wie z. B. bei den Oberhautwucherungen,
die man auch als
Hörner und Warzen bezeichnet; bei den bösartigen dagegen finden sich Neubildungen wie z. B.
Krebszellen. Manche Auswüchse sind nur scheinbar und beruhen z. B.
auf Verschiebungen von
Knochen, wie der Wirbel bei
Buckeligen.
(Sputum), die aus den Luftwegen des Körpers entleerten festen oder flüssigen
Stoffe. Der
Akt dieser Entleerung
heißt
Auswerfen oder Expektoration. Derselbe kommt mittels eigentümlicher Muskelbewegungen, des
Hustens und Räusperns, zu
stande; doch wirken auch die unmerklichen und unwillkürlichen
Bewegungen der Bronchialmuskelfasern und
der Wimperzellen der
¶
mehr
Atmungsschleimhäute mit zur Herausbeförderung der Auswurfstoffe. Im gesunden Zustande hat der Mensch keinen Auswurf. Indessen
findet sich in unserm Klima,
[* 14] namentlich in den staubreichen großen Städten, durch Feuchtigkeit, Rauch u. s. w., oder durch
gewisse Genüsse (Bier, Liqueur, fette Speisen, Gewürze u. s. w.) veranlaßt, bei vielen Menschen eine habituelle Schleimabsonderung
des Gaumens und der obern Luftwege ohne eigentliches Kranksein, welche indessen durch ihre Hartnäckigkeit
oft eine Quelle
[* 15] tiefer hypochondrischer Verstimmung wird.
Bei diesen chronischen Rachenkatarrhen besteht der Auswurf hauptsächlich aus Schleim, der von den Schleimdrüsen der obern Luftwege
abstammt und oft Speichel, Speisereste, eingeatmete Staubteilchen, Kohlepartikelchen und andere anorganische Beimischungen
sowie einzelne Epithelzellen der Mundhöhle
[* 16] einschließt. Noch viel mannigfaltiger ist die Zusammensetzung
des Auswurf bei den krankhaften Zuständen der Luftröhre und der Lungen selbst, deren genaue Kenntnis und Untersuchung für den
Arzt hinsichtlich der diagnostischen Beurteilung von der größten Wichtigkeit ist; es finden sich da im A. mehr oder
weniger reichlich Eiter, Fett, bisweilen Blut (s. Bluthusten), häutige oder röhrenförmige Faserstoffgerinnsel
sowie zu Eiter zerflossene Ausschwitzungsprodukte (z. B. nach Lungenentzündungen, Tuberkelnu. dgl.), Reste zerstörten Lungengewebes
(elastische Fasern, Pigment) sowie Krystalle von Cholestearin, Hämatoidin u. s. w. Endlich enthält der Auswurf unter gewissen Umständen
tierische und pflanzliche Parasiten; so werden z. B. bisweilen Teile von Echinococcusblasen ausgehustet;
beim: Lungenbrand sieht man in dem zersetzten, aashaft riechenden Auswurf regelmäßig reiche Mengen von Bakterien (s. d.) und andern
Pilzbildungen.
Bei Schwindsüchtigen finden sich regelmäßig Tuberkelbacillen im A. (S. Lungenschwindsucht.) KleineKinder werfen gewöhnlich
nicht aus, sondern verschlucken den Auswurf. Die dem Auswurf nicht selten beigemischten krümeligen, käsigen
und übelriechenden Pfröpfe, welche vielen hypochondrischen Laien die größte Besorgnis und Angst einstoßen,
sind nicht, wie oft irrtümlich geglaubt wird, ausgehustete Tuberkeln, sondern nur das eingedickte, durch Zurückhaltung in
den Buchten und den Taschen der Mandeln und infolge der feuchten Wärme
[* 17] der Mundhöhle zersetzte Sekret dieser Drüsen, das ohne
alle üble Bedeutung ist und fast stets bei chronischen Mandelentzündungen vorkommt. - Über die auswurfbefördernden
Mittel s. Expectorantia.