Garneelen-169 schrot und grüne Wiesenufer und nur bei den sehr gefräßigen domestizierten Rassen ersetzt man jenes durch
billiges Mischfutter, dessen Hauptbestandteile gekochte Kartoffeln und Kleie bilden. Will man dieselben mästen, so versetzt
man letztere mit
Milch oder Käsequark, doch muß man stets darauf achten, daß das Futter nicht sauer wird.
Während man die Wildenten nur der Liebhaberei wegen hält, gewähren die domestizierten Rassen einen großen wirtschaftlichen
Nutzen, sie legen eine große Anzahl
Eier,
[* 2] produzieren große Fleischmengen und liefern weiße und wertvolle Federn.
Ihre Haltung
und Zucht wird deshalb besonders aufmerksam betrieben. (S.
Entenzucht.) –
eine bei den
Enten
[* 3] vorkommende akute
Infektionskrankheit, durch einen specifischen
Bacillus hervorgerufen,
der nahe verwandt oder völlig identisch ist mit den Hühnercholerabakterien (s. Hühnercholera),
mit dem
Bacillus der
Schweineseuche, der Wildseuche und der Blutvergiftungskrankheit (Septichämie) der Kaninchen.
[* 4]
Entenzucht wird betrieben aus Liebhaberei oder wirtschaftlichem Interesse.
Jener dienen viele wildlebenden
Arten
(aufgeführt im
ArtikelEnten, s. d.), die, einigermaßen naturgemäß untergebracht, sich mehr oder
minder leicht fortpflanzen. Am leichtesten thun dies die ausländischen, namentlich
Braut- und
Mandarinenten, wohingegen die
Zucht der an den deutschen
Küsten vorkommenden
Enten, von der
Stockente abgesehen, nur selten gelingt.
Zum Nisten dient eine kleine, mit Heu versehene Holzhütte, wenn die
Ente es nicht vorzieht, ihr
Nest an einer versteckten
Stelle unter Buschwerk
u. dgl. anzulegen.
Hat man keine Eierdiebe oder eierraubende
Tiere zu fürchten, so läßt man die
Eier liegen und wartet ab, ob
die
Ente sich selbst zum
Brüten bequemt. Zeigt sie dazu keine Neigung, so muß man die
Eier einem Huhn unterlegen, das sie
in etwa 28
Tagen zeitigt. Die von der
Ente selbst ausgebrüteten
Jungen machen wenig
Sorge, sie werden von der
Mutter angeführt,
am Ufer, auf den Wasserpflanzen
[* 8] Insektenlarven und Laich zu suchen oder auf die über dem Wasser fliegenden
Mücken Jagd zu machen, sodaß man höchstens etwas
Ameiseneier und
Weißbrot zu geben nötig hat.
Die von einer
Henne ausgebrüteten
Jungen muß man reichlicher füttern, und auch hier spielen die
Ameiseneier die Hauptrolle,
die man dem unten angegebenen Mischfutter zusetzt. Die das spätere Entfliegen vorbeugende
Amputation
kann, wie es im
ArtikelEnten ausgeführt ist, geschehen, wenn die
Enten ihr endgültiges Federkleid bekommen haben, besser
ist es aber, wenn man die
Operation vornimmt, während sie noch ihr Dunenkleid haben und noch keine Blutkiele den Beginn des
Federwechsels melden.
Man fühlt dann am Flügelbug ein winziges
Glied,
[* 9] welches später die kleinen
Federchen trägt, und schneidet
den unter demselben gelegenen größern
Teil des Flügels mit einer scharfen Schere
[* 10] ab. Nachbehandlung ist nicht nötig, da
eine
Blutung kaum stattfindet. Von wirtschaftlichem Interesse ist die Zucht der von der
Stockente abstammenden Rassen (s.
Enten)
und die der domestizierten Moschus- oder
Türkischen Ente.
Alle bedürfen zum Wohlbefinden Wasser, und
die Zucht ist um so ergiebiger, je mehr Nahrung sie in demselben finden.
Ein- bis dreijährige
Enten sind am meisten geschätzt, doch legen dieselben oft länger denn acht Jahre. Das Legen beginnt
bereits im Februar, und wenn die
Enten warm überwintert sind, schon im Dezember und dauert etwa vier
Monate. Man läßt stets ein Nestei liegen und kann auf diese
Weise in einem Jahr von einer
Ente bis zu 100 60–80 g schwere
Eier bekommen. Auch hier kann man sich beim
Mangel an brütlustigen
Enten derHühner
[* 11] oder
Truthühner bedienen
und jenen 10–15, diesen 20–25
Stück unterlegen.
Die
Brutzeit beträgt 26–31
Tage. Am zweiten
Tage nach dem Ausschlüpfen gehen die jungen Entchen bereits in das Wasser und
kriechen nur selten noch unter die wärmende
Mutter.
Die erste Nahrung besteht in gehacktem
Ei,
[* 12] dem man Brotkrumen,
Grütze oder
Kleie und später gehacktes Fleisch, Kartoffeln, Rüben
u. dgl. zusetzt. Die animalische Nahrung muß um so intensiver sein,
je weniger Wasserweide man bieten kann. Auch darf an Grünfutter, wie
Salat, gehackten
Brennesseln, Wasserlinsen und ähnlichem,
kein
Mangel sein. Mit 4–5
Monaten haben die
Enten schon ein
Schlachtgewicht von 1,5 bis 2 kg und gemästete
der großen Rassen bringen es oft auf 5 kg und mehr. –
(Exheredatio), die einseitige Erklärung des
Erblassers, durch welche den sog.
Noterben
(s. d.) oder Pflichtteilsberechtigten (s. Pflichtteil)
das
Erbrecht ganz oder teilweise entzogen wird. Die Enterbung ist allen in
Deutschland
[* 13] geltenden
Rechten mit Ausnahme des
Codecivil
bekannt.
VonEnterbung wird auch gesprochen, wenn jemand, der zur gesetzlichen Erbfolge berufen sein würde, nicht
zum
Erben eingesetzt oder absichtlich nicht erwähnt (übergangen) ist. In diesem
Sinne ist der
Ausdruck
ungenau, da die Nichterwähnung nicht eine Entziehung ist. – Der
Codecivil beruht auf einer andern
Auffassung. Er erklärt
den Unwürdigen für erbunfähig (Art. 727) und gestattet nach den Art. 913 fg. denjenigen,
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