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er-951 hält ihr Gepräge durch die äußere Ausbreitung der römischen Herrschaft bis zur Einigung Italiens. [* 2] Die freigebige Verteilung des Bürgerrechts stärkte die Bürgerschaft (318 und 299 wurden zwei neue Tribus eingerichtet); namentlich ist für umfassende Bürgerrechtsverleihungen die Censur (310 oder 312) des Appius Claudius, desselben, der die erste Wasserleitung [* 3] (Aqua Appia) und die erste Landstraße nach Rom [* 4] (Via Appia) anlegte, bekannt geworden.
Die ärmern Bürger fanden in den auch weiter zur Sicherung der röm. Oberherrschaft angelegten Kolonien ein Unterkommen. Entsprechend stieg die Macht der Volksversammlung, in der jetzt überwiegend die höhern Offiziere des Bürgerheers (tribuni militum, später auch duoviri navales) gewählt wurden, auch der Einfluß der Volkstribunen auf die Entwicklung des Staatslebens wuchs. Die Beamtenschaft rekrutierte sich seit dem Ausgleich der Stände nicht mehr so überwiegend aus den Patriciern, sondern aus den wohlhabenden Familien überhaupt; aber sehr bald bildete sich wieder ein kleiner abgeschlossener Kreis, [* 5] aus dem die Bewerber hervorgingen, und in den man nur ungern einen Neuling (homo novus) aufnahm; an Stelle des Geburtsadels trat ein Beamtenadel, die Nobilität (s. Nobiles).
Der Schwerpunkt [* 6] des Staates wird aus dem Patriciat in den Senat verlegt. Den ersten großen Krieg nach der Niederwerfung der Latiner mußten die Römer [* 7] mit den Samnitern führen. Sie sahen wohl den Zusammenstoß voraus und sicherten sich 336 durch einen 30jährigen Frieden mit den Galliern den Rücken. Den nächsten Anlaß dieses sog. zweiten Samniterkrieges (327–304) bildete der deutlich ausgesprochene Wille Roms (Besetzung von Fregellä im Liristhal und Angriff auf das von Samnitern bewohnte Neapel), [* 8] die Samniter nicht an dem neuerrungenen Herrschaftsgebiet, vor allem an Campanien, teilnehmen zu lassen.
Hier, in Apulien und Samnium selbst spielte sich der Kampf vorzüglich ab. Das Kriegsglück schwankte hin und her; 321 erlitten die Römer eine empfindliche Niederlage durch die Gefangennahme eines ihrer Heere in den Caudinischen Pässen. Nach einer kleinen Kampfpause erhielten aber die Römer das Übergewicht; sie gewannen die Unterstützung der den Samnitern stammverwandten Lucaner und sicherten rasch und energisch die eroberten Gebiete durch Kolonien (Luceria, Interamna).
Die Hilfe, die dagegen die Samniter durch die Etrusker und die meisten der kleinen mittelital. Stämme erhielten, blieb ohne Wirkung. 308 wurde der letzte Widerstand der Etrusker gebrochen, 305 fiel die Hauptstadt der Samniter, Bovianum. 304 kam es zum Frieden, der Rom die Herrschaft in Mittelitalien verbürgte. Während aber die Römer die neuen Erwerbungen wieder durch neue Militärstraßen (nach der Via Appia, die nordwärts nach Etrurien führende Via Flaminia und die ostwärts durch das Marserland laufende Via Valeria) und neue Kolonien (Alba [* 9] Fucentia, Carseoli) zu festigen suchten, brach der (sog. dritte) Samniterkrieg mit Samnitern, Galliern und Etruskern, denen sich auch die Lucaner anschlossen, von neuem los. Er gestaltete sich für die Römer zunächst nicht glücklich, bis 295 durch die Schlacht von Sentinum in Umbrien die Macht der Koalition gebrochen wurde. 290 wurde der Friede geschlossen.
Schon im Jahre vorher (291) hatten die Römer in Apulien festern Fuß und eine 20000 Mann starke Kolonie nach Venusia gelegt. Sie wurden mit dieser Ausdehnung [* 10] ihres Gebietes notwendig tiefer in die unterital. Verhältnisse hineingezogen. Die Griechenstädte rangen hier mit den sie immer wieder bedrängenden Bergstämmen der Bruttier und Lucaner, und nur mit auswärtiger Hilfe hatten sie sich behauptet. Tarent war unter ihnen noch die wehrhafteste und vornehmste Stadt, eine Art Vormacht; mit ihr geriet Rom wegen des Schutzes von Thurii, das in Tarent und Rom Hilfe gesucht hatte, in Konflikt (282). Die alten Feinde vom letzten Samniterkriege her: Samniter, Lucaner, Bruttier, ergriffen wieder gegen Rom die Waffen. [* 11]
Dennoch war das Bürgerheer siegreich; erst als Tarent den als berühmten Feldherrn bekannten König Pyrrhus (s. d.) von Epirus herbeirief, wurde die Lage für Rom ernster. Aber den schweren Niederlagen bei Heraklea in Lucanien (280) und bei Asculum in Apulien (279) folgte 275 der Sieg bei Maluentum (Benevent), das 268 eine starke Kolonie erhielt; Pyrrhus räumte Italien [* 12] und 272 ward Tarent erobert. Bis zum J. 265 brach Rom den letzten Widerstand in Unteritalien und festigte seine Herrschaft, die nun teils unmittelbar, teils mittelbar (Bundesgenossenschaft unter Roms Führung) das ganze Italien im damaligen Sinne von den Nordabhängen des Apennin südwärts bis zur Sicilischen Meerenge umfaßte.
Auch die dritte Periode der Republik (265–133 v. Chr.) steht im Zeichen des Kampfes nach außen; sie zieht die Konsequenzen der italischen Herrschaft und begründet Roms Weltherrschaft, ist zugleich der Höhepunkt der speciell ital.-röm. Geschichte. Die vorausgehenden Kriege hatten den ohnehin kriegerischen Sinn des röm.-ital. Volks gestählt und geschult, die Taktik der hellen. Zeit hatte ihm nicht standzuhalten vermocht. Daneben dehnten sich trotz der schweren Zeiten Handel und Verkehr aus; 269 beginnt in Rom die Silberprägung.
Die unmittelbare Berührung mit dem Gebiet (Sicilien) der letzten großen Handelsmacht des westl. Mittelmeers, [* 13] Karthago, [* 14] mußte notwendig zu einem Entscheidungskampfe zwischen beiden Staaten führen, und er ist erfolgt in den drei sog. Punischen Kriegen (s. d.; 264–241, 218–201,149–146). Rom hat nach schweren und schwankenden Kämpfen gesiegt und seinen Gegner schließlich erbarmungslos vernichtet. Der Sieg über Karthago bedeutete die Herrschaft im Westen des Mittelmeers, über Sicilien, Sardinien, [* 15] Corsica, [* 16] den größten Teil von Spanien [* 17] und Nordafrika.
Außerdem hatten die Römer kurz vor dem zweiten Punischen Kriege die Po-Ebene (Gallia cisalpina) erobert und bald nach dem dritten in Südgallien (Gallia Narbonensis) festen Fuß gefaßt und damit ihren Besitz abgerundet, auch gegen die Illyrer und ihre Königin Teuta hatten sie siegreich gefochten. Die röm. Provinzialverwaltung begann sich allmählich zu entwickeln (s. Provinz). Zu den Erwerbungen im Westen kamen nach dem zweiten Punischen Kriege Eroberungen im Osten. Dort bestanden noch die Diadochenreiche Macedonien, von dem Griechenland [* 18] abhängig war, Syrien, das über ganz Vorderasien herrschte, und Ägypten; [* 19] alle zwang Rom nach und nach in seine Herrschaftssphäre. Macedonien wurde nach den Kriegen mit König Philipp V. 200–197 (Schlacht bei Kynoskephalä) und Perseus, [* 20] Philipps Sohn, 171–168 (Schlacht bei Pydna) noch in dieser Periode dem Römischen Reiche als Provinz ¶
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ein-952 verleibt, ebenso Griechenland unter dem Namen Achaia nach der Eroberung Korinths durch Mummius (146), nachdem es 196 von Quinctius Flamininus für frei erklärt worden war, aber diese Freiheit nur zu innerm Zwist mißbraucht hatte. Syrien mußte infolge des gegen Antiochus III. geführten Krieges (192–190), der in Griechenland begonnen, nach Asien [* 22] hinübergetragen wurde und mit der Schlacht bei Magnesia 190 endigte, Kleinasien an Rom abtreten, blieb jedoch in seinem eigentlichen Gebiet noch unabhängig; erst 133 v.Chr. ward der Hauptteil Kleinasiens durch den letzten Attaliden an Rom testamentarisch vermacht.
Ägypten endlich wußte sich zwar neutral zu halten, verzichtete aber damit auf eine selbständige Politik gegenüber Rom. Wenn in demselben Jahre mit der Zerstörung Korinths (146) auch Karthago von P. Scipio Ämilianus nach vierjährigem Kampfe erobert und zerstört und sein Gebiet zur röm. Provinz gemacht wurde, so war dies nur eine Vervollständigung des westl. Machtsystems und vollendete nur einen vorher faktisch vorhandenen Zustand. So tritt Rom in den nächsten Zeitraum, der mit den Gracchischen Unruhen beginnt, als Herrin der civilisierten Welt ein, mit einem bunten, sonderbar gemischten Gefolge von Unterthanen, Bundesgenossen und Vasallen, auf Italien sich stützend, aber auch dieses noch nicht als einiges Land beherrschend, und an der Spitze von diesem Konglomerat von Völkern und Ländern immer noch mit der alten republikanischen Verfassung, regiert von einer städtischen, aus einigen hundert Familien bestehenden Aristokratie.
Die Aufgabe war nunmehr die, aus alledem ein einheitliches Reich zu bilden. Aber mit der bestehenden Verfassung ließ sich das nicht durchführen, ganz abgesehen davon, daß die Nobilität im Siegesübermut an Kraft [* 23] und Fähigkeit verloren hatte. In den am Ausgang der Periode im Norden [* 24] und Westen Spaniens geführten Kämpfen (gegen Viriathus) trat ihre Schwäche besonders hervor. Auch die Masse des Volks war jetzt eine andere als vorher. Die vierte Periode der Republik, die römische Revolutionszeit (133–30 v.Chr.), ist in innern und äußern Verhältnissen die Zeit des Übergangs zur Monarchie.
Den Ausgangspunkt der dahin zielenden Bewegung bilden die socialen Verhältnisse. Von der Beilegung des Kampfes der Stände an bis zum Anfang des 2. Jahrh. v.Chr. hatte unter der röm. Bürgerschaft und in den Städten Italiens überhaupt eine gewisse sociale Harmonie bestanden. Neben einer reichen Aristokratie bestand ein zahlreicher bäuerlicher Mittelstand, und die daneben etwa vorhandene ärmere Bevölkerung [* 25] konnte bei der systematisch betriebenen Kolonisation in den verschiedensten Gegenden Italiens ausreichend versorgt werden.
Nach der Unterwerfung von ganz Italien aber hörte die Kolonisation auf. Es gab zwar ausgedehnte Staatsdomänen, die rechtlich jeden Augenblick zur Kolonisation verwendet werden konnten, aber diese waren fast allein im Besitz der Nobilität. Insbesondere wog in der nächsten Umgebung von Rom dieser Großgrundbesitz frühzeitig vor. Mit dem durch Sklaven bewirtschafteten Großgrundbesitz, auf dem bald die Weidewirtschaft den Getreidebau verdrängte, und der auswärtigen Getreidezufuhr konnte der mittlere und kleine, noch durch Kriegsdienst in Anspruch genommene Bauer nicht konkurrieren, er war durch die lange Kriegszeit verwildert und verarmt.
Und außer dem grundbesitzenden Beamtenadel drückte auf ihn die durch Roms weltbeherrschende Stellung auf einmal mächtig aufgeschossene Finanzaristokratie, die röm. Ritter, die den Handels- und Geldmarkt beherrschten. So zog, obwohl, wie die aus dieser Zeit erhaltenen Bürgerzählungslisten in erschreckender Deutlichkeit beweisen, die Bürgerschaft und namentlich die Bauernschaft in den letzten Kriegen sehr zusammengeschmolzen war, obgleich Platz war, ein guter Teil der Bauern nach der Hauptstadt, um an dem jetzt dort aus aller Welt zusammenströmenden Luxus, an den mit ihm kommenden Genüssen und Lastern kraft ihres Bürgerrechts teilzunehmen. Es bildete sich als vierter Stand, neben Nobilität, Rittern, Bauernschaft (plebs rustica), das hauptstädtische Proletariat (plebs urbana); dazu kamen als fünfter Stand endlich die Socii, die zahlreichen ital. Bundesgenossen, deren höchstes Ziel die Erreichung des röm. Bürgerrechts war.
Die konkurrierenden Interessen dieser verschiedenen Elemente spielen in der Folgezeit entscheidend mit. Zunächst hatte der Senat in weiser Vorsicht versucht, durch die Schaffung kleiner Bauerngüter (Assignationen) der Bauernschaft aufzuhelfen, aber nur teilweise war der Versuch gelungen. Überall zeigten sich Schwierigkeiten. Es bedürfte einer Revolution, um alle diese zu überwinden. Den ersten entscheidenden Schritt dazu thaten zwei edle, hochbegabte Männer vornehmsten Geschlechts, die Brüder Tiberius und Gajus Gracchus (s. d.). Den Rückhalt und das Mittel, ihre Reformen einzuleiten, bildete der Volkstribunat, den Tiberius Gracchus 133, Gajus 123–121 bekleidete.
Sie erstrebten zunächst weiter nichts als eine ausreichende Hebung [* 26] und Versorgung des Kleinbauernstandes auf gesetzlichem Wege. Erst allmählich kam ein persönliches, revolutionäres Element in ihr Handeln. Daran sind sie gescheitert und die Märtyrer ihrer Ideen geworden. Ihre Anregungen haben aber fortgewirkt. Neben den einzelnen Parteien bilden sich jetzt die in ihrer Zusammensetzung wechselnden, sich bekämpfenden großen Parteibünde der Optimates (s. d.) und Populares.
Das Scheitern der Gracchischen Bewegung hatte zunächst eine Restauration des Senatsregiments zur Folge. Die innern Verhältnisse traten zurück und die auswärtigen in den Vordergrund, um freilich sehr bald auf die innere Entwicklung zurückzuwirken. Es galt die einmal errungene Weltherrschaft zu sichern und auszubauen: Südgallien (Gallia Narbonensis) wurde 118 zur Provinz umgestaltet und durch die ersten außerital. Kolonien Narbo (Narbonne) und Aquae Sextiae (Aix) überwacht, im Osten mußte man einen Prätendenten des Attalidenreichs Namens Aristonikus beseitigen.
Schwieriger waren die bald darauf folgenden Kriege gegen den numidischen Fürsten Jugurtha (s. d.) 111–105 und gegen die Cimbern (s. d.) und Teutonen (s. d.) 113–101. Der Verfall und die Unfähigkeit der aus den herrschenden Familien stammenden Heerführer wurde hier wieder offenbar, der Staat kam in die gefährlichste und demütigendste Lage; beidemal war es ein Mann aus dem Volke, Gajus Marius (s. d.), der, von der Volksversammlung an die Spitze der Heere berufen, die Sicherheit und Ehre Roms wiederherstellte. Freilich geschah dies mit Durchbrechung des alten Regierungssystems: einmal war Marius, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, im Kriege mit den Cimbern und Teutonen fünf Jahre hintereinander (104–100) zum ¶