Stimme oder Seele, im Instrumentenbau ein kleines Holzstäbchen, das bei
Streichinstrumenten im Hohlraum des Resonanzkörpers
stehend Ober- und Unterdecke desselben miteinander verbindet, sowohl um dem Druck des
Steges, unter dessen rechtem Fuße sie
steht, entgegenzuwirken, als auch um die Schwingungen der
Decke
[* 2] dem
Boden besser mitzuteilen.
(in der
Musik), einen Klangkörper auf seine richtige Tonhöhe bringen.
Saiten stimmt man durch strafferes oder
schwächeres Anspannen,
Röhren
[* 3] (z. B. der Orgelpfeifen, der Flöten,
Klarinetten, Trompeten und anderer
Blasinstrumente) durch
Verkürzung oder Verlängerung,
[* 4] die
Zungen der
Spieluhren, des
Harmoniums u.a. durch Abschaben oder Zusetzen
von Metall an den schwingenden
Stellen; ausschlagende
Zungen werden durch die sog. Stimmkrücke gestimmt;
Gläser kann man durch
Füllung mit Wasser abstimmen.
Selbst die bestgestimmten
Instrumente verstimmen sich schnell unter den Einflüssen der
Temperatur. Z.B. werden
Lippenpfeifen
unter dem Einflusse der Kälte tiefer, unter dem der Wärme
[* 5] höher imTone, ein
Grund, weshalb man auch
die früher zur Angabe des Normaltones benutzte Stimmpfeife durch die
Stimmgabel (s. d.) ersetzt hat, und weshalb im Orchester
die durch die
Temperatur des Konzertsaales verstimmten
Instrumente erst wieder auf ihre richtige Stimmung gebracht werden müssen.
Zum Stimmen der
Klaviere bedient man sich des Stimmhammers und des Stimmkeils, der Orgelstimmer gebraucht
auch das Stimmhorn.
ausMaria-Laach, eine jährlich in zehn Heften erscheinende Zeitschrift, das Hauptorgan der
Jesuiten in
Deutschland,
[* 6] das sich aber nicht bloß an theologisch gebildete
Kreise
[* 7] wendet, sondern als kath.
Revue alle Zeitfragen
allgemeinern Interesses wie auch Naturwissenschaften, Geschichte, Litteratur und Kunst in den
Kreis
[* 8] seiner
Besprechung zieht. Mitarbeiter sind durchgängig
Jesuiten. Herausgeber (seit 1889)
Augustin Langhorst;
Auflage: über 4000. Außerdem erscheinen noch jährlich 4–6 völlig selbständige Ergänzungshefte zu den S.
a. M. Die Zeitschrift wurde 1869 in Maria-Laach gegründet;
infolge des Jesuitengesetzes von 1872 aber ging die
Redaktion ins
Ausland, zunächst nach
Belgien,
[* 10] dann nach den
Niederlanden und zwar seit 1885 nach Exaeten bei Roermond.
in der
Musik die Kunst, einen mehrstimmigen
Satz zu gestalten.
Die
Harmonie kann durch eine Reihe melodisch
gleichberechtigter (realer)
Stimmen hervorgehen oder dadurch, daß zu einer Hauptstimme die übrigen im
gleichen Rhythmus nur accordfüllend hinzutreten.
Auf beiden
Arten beruht der Unterschied des polyphonen (strengen) und homophonen
(freien)
Stils.
ein gabelförmiger Stahlstab, dessen Grundton zum
Stimmen von musikalischen
Instrumenten dient. Bei der
S. schwingen die beiden freien
Enden gleichzeitig transversal nach innen, während ihre Mitte,
d. i. der
bogenförmige Scheitel, nach außen schwingt, und umgekehrt. Bei einem geraden, an beiden
Enden freien
Stabe liegen die Knotenlinien
weit ab von der Mitte und sehr auseinander, dagegen erscheinen sie bei der S. nahe beieinander, und zwar zu jeder Seite des
Bogens eine.
Wenn man den von der Biegung nach außen
gehenden und mitschwingenden Stahlstiel der S. mit einer Tischplatte
oder einem Resonanzkasten in Berührung bringt, so wird ihr
Ton durch das Mitschwingen der Unterstützungskörper bedeutend
verstärkt. Die Normalstimmgabel macht für den
Ton a nach dem
Wiener internationalen
Kongreß (1885) 870 einfache Schwingungen;
Normalstimmgabeln prüft und aicht die
Physikalisch-Technische Reichsanstalt. Die Schwingungen der S.
werden mittels des
Phonautographen (s. d.) zählbar, mittels des
Stroboskops (s. d.) sichtbar. Mit Planspiegel versehene
Zinken
von kombinierten S. geben eine gute optische Stimmmethode. (S. Lissajoussche
[* 1]
Figuren.) Zur genauen Bestimmung
von Schwingungszahlen hat König in
Paris
[* 11] eine durch eine S. regulierte
Uhr
[* 12] konstruiert.
Mittels S. hat
Scheibler (1834) auf
Grund der
Schwebungen
[* 13] (s. d.) einen sehr genauen
Tonmesser konstruiert.
die Befugnis, durch
Teilnahme an der
Abstimmung (s. d.) über öffentliche Angelegenheiten seinen Willen
kundzugeben. So wird der Wille der Gesamtheit gefunden bei der Ausübung des allgemeinen
S. (s.
Plebiscit und
Referendum), bei den öffentlichen
Wahlen (s.
Wahl), bei den
Beschlüssen des
Bundesrats, des
Reichstags, des Landtags, der Gemeindevertretungen
u.s.w., der öffentlichen
Behörden und Richterkollegien, der Korporationen,
Vereine u.s.w.
Nicht immer hat jeder einzelne, welcher zu einer Gesamtheit gehört, ein S. Auch bei einer ganz demokratisch eingerichteten
Gesellschaft pflegen Frauen und
Personen, welche Armenunterstützungen aus öffentlichen
Fonds erhalten
oder welche zu entehrenden
Strafen verurteilt sind, ausgeschlossen zu sein; ebenso haben hier Unmündige oder Entmündigte
kein S.
Bei den bureaukratisch eingerichteten
Behörden giebt es
Beamte, welche ein beratendes
Votum, Sitz, aber keine
Stimme
haben; bei Korporationen und Gesellschaften des Privatrechts giebt es Mitglieder, welche an den Vermögensnutzungen
teilnehmen, ohne daß sie ein S. haben.
Namentlich aber finden sich bei Personengesamtheiten des öffentlichen wie des Privatrechts Unterscheidungen in der Zahl
der
Stimmen, welche dem einzelnen Mitgliede nach den Machtverhältnissen, der Höhe der Beteiligung, dem Vermögen, der socialen
Stellung u.s.w. zugemessen sind. Auch die Erscheinung findet sich, daß mehrere
Personen zusammen eine
Stimme haben (bei Personengesamtheiten des öffentlichen
Rechts, Kuriatstimme [s. d.] im Gegensatz zu der Virilstimme, die
einer Einzelperson zusteht); mehrere
Personen, die eine
Aktie, einen Gesellschaftsanteil zusammen haben, stellen einen
Vertreter,
der die
Stimme für diesen Anteil abgiebt.
ein Gemälde, das, nach
Inhalt und
Farbe von ruhiger, gemütvoller Haltung, auf den
Beschauer so einwirkt,
wie dies die Natur in gewissen Verhältnissen thut. (S. Landschaftsmalerei und
Tafel:
Niederländische Kunst
[* 15] VI,
[* 1]
Fig. 8.)