Abfahrtspunkt
,
der in geographischer Länge und Breite [* 2] genau bestimmte Küstenpunkt, welcher vom ausgehenden Schiff [* 3] als Anfangspunkt für die Schiffsrechnung benutzt wird.
Abgefahrene Länge und Breite, die geographische Länge u. Breite des Schiffsorts, welche bei Ortsbestimmungen mittels Kompaß [* 4] und Log [* 5] als Ausgangspunkt angenommen werden;
angekommene Länge und Breite, die danach berechnete Länge und Breite des erreichten Orts.