Abzugsgeld
,
s. Abschoß.
Abzugsgeld
100 Wörter, 731 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Abzugsgeld,
s. Abschoß.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Abzugsgeld,
Abfahrtsgeld, Nachsteuer, Emigrationsgebühr (detractus personalis, gabella emigrationis), eine nach dem
Vermögen zu berechnende Abgabe, die früher von einem Auswandernden an den Staat oder die Gemeinde, welcher er bisher angehört
hat, bei seinem Abzuge entrichtet wurde. Für alle deutschen Bundesländer hob schon §. 18 der Bundesakte
und ein Bundesbeschluß vom das Abzugsgeld
allgemein und ohne Entschädigung selbst in den Fällen auf, in welchen bis
dahin Privaten das Recht zugestanden hatte. Mit außerdeutschen Staaten haben die sog. Freizügigkeitsverträge die gleiche
Wirkung hervorgebracht. Nur im Falle der Retorsion könnte das Abzugsgeld
noch gefordert werden. (S. Abschoß.)
(Abfahrtsgeld, Abzug, Abschied, Nachsteuer, Freigeld, Weglassung, Detractus), eine Abgabe, welche von in fremdes Gebiet übergehendem Vermögen erhoben wird. Der Abschoß kam in zwei Formen vor:
1) als Erbschaftsgeld (detractus realis, census hereditarius, gabella hereditaria, quindena), welches von an Ausländer fallenden Erbschaften und Schenkungen zu entrichten war;
2) als Abfahrts- oder Nachsteuer (detractus personalis, gabella emigrationis), welche von Auswanderern nach der Höhe des von ihnen weggeführten Vermögens erhoben wurde. Dieselbe wurzelte in den frühern ¶
Leibeigenschaftsverhältnissen und der durch dieselben bedingten Rechtsgestaltung. Im Verkehr zwischen deutschen Ländern wurden beide Abgabenarten durch die deutsche Bundesakte aufgehoben und zwar ohne Entschädigung, auch wo Private zur Erhebung berechtigt waren. Aber auch im Verkehr zwischen andern Ländern sind sie meist durch internationale Vereinbarungen beseitigt. Das Erbschaftsgeld wird allerdings entrichtet, sofern die Steuer nach Maßgabe der Gesetzgebung über die Erbschaftssteuern auch von einheimischen Erben zu entrichten ist. Im übrigen trägt der Abschoß, wo er sich noch vorfindet, mehr den Charakter der Retorsion.