jenem über. Da er aber bald inne wurde, wie wenig das Judentum seiner Zeit mit seinen vom Mosaismus gewonnenen Anschauungen
übereinstimmte, suchte er auf eine Reform desselben hinzuwirken, ward indes von der Synagoge mit dem Bann belegt. Er veröffentlichte
hierauf zur Verteidigung seiner Lehrmeinung ein »Examentraditionum pharisaicarum collatarumcum lege scriptacontra animae immortalitatem« (Amsterd. 1623), ward aber auf die Klage der jüdischen Ältesten bei dem Rate der Stadt zu einer
Geldstrafe verurteilt.
Nach 15 Jahren bequemte er sich zum Widerruf und ward wieder in die Gemeinde aufgenommen. Auf Grund neuer Beschuldigungen legte
ihm der GroßeRat eine schimpfliche Buße auf; als er sich weigerte, sich derselben zu unterwerfen, ward
er mit dem Bannfluch belegt. Nach siebenjähriger Verfolgung unterwarf er sich endlich der Buße, machte aber, im Innern zerrüttet,
im April 1647 seinem Leben durch einen Pistolenschuß ein Ende. Seine Selbstbiographie (»Exemplarhumanae vitae«) gab Ph. Limborch
nach einem in AcostasHaus 40 Jahre nach seinem Tod entdeckten Autograph heraus; auch lateinisch und deutsch
(Leipz. 1847).
2) José d', span. Jesuit und Geschichtschreiber, geboren um 1540 zu Medina del Campo, ging 1571 nach Amerika,
[* 6] wo er Provinzial seines Ordens von Peru
[* 7] wurde, und erhielt nach seiner Rückkehr nach Europa
[* 8] (1588) das Rektorat der Universität
zu Salamanca. Er starb 1599. Seine Hauptwerke sind die hochgeschätzte »Historiamoral y natural delasIndias« (Sevilla
[* 9] 1591) und »Depromulgatione Evangelii apud barbaros« (Salam, 1588).
Gabriel (später Uriel), Religionsphilosoph, geb. um 1591 zu Oporto,
[* 10] gehörte einer zum
Christentum übergetretenen jüd. Familie an. Als strenger Katholik erzogen, widmete er sich
jurist. Studien und erhielt einen Posten in einem kirchlichen Kollegium. Immer tiefer in Zweifel an der Göttlichkeit des
Christentums verstrickt, legte er seine Stelle nieder und entfloh mit Mutter und Brüdern nach Amsterdam, wo er
zum Judentum übertrat und den VornamenUriel annahm.
Doch fühlte sich Acosta auch in seiner neuen Gemeinschaft nicht befriedigt. Er sah bald im Judentum eine Sammlung von Satzungen,
die er als pharisäische Mißbräuche verurteilte. Von der Synagoge zur Rede gestellt, beharrte er bei seinen Ansichten und
wurde deshalb exkommuniziert. Als er hierauf zur Verteidigung seiner Meinungen und Widerlegung einer gegen
ihn veröffentlichten Schrift des Arztes da Silva sein «Examen dos tradiçoens Phariseas conferideras con a Ley escrita por
Vriel Jurista Hebreo, com reposta à hum Semuel da Silva seu falso Calumniador» (Amsterd.
1624),
auch lat. als «Examen traditionum Pharisaeicarum collatarum cum lege scripta» (ebd. 16i23) herausgegeben
hatte, erfolgte seine Anklage durch die jüd. Ältesten beim Rate der Stadt Amsterdam, der ihn zu einer Geldstrafe verurteilte
und seine Schrift konfiscieren ließ. Acosta ließ sich 1633 endlich zur Unterzeichnung des Widerrufs herbei. Aber infolge neuer
Beschuldigungen legte ihm der GroßeRat eine schimpfliche Buße auf, und als er deren Erfüllung verweigerte,
erfolgte der Bannfluch.
Hierauf sieben Jahre lang den Verfolgungen seiner Verwandten wie der
jüd. Gemeinde preisgegeben,
unterwarf er sich endlich der Buße, nahm sich aber, innerlich zerrüttet und voll erbittertem Groll gegen seine Glaubensgenossen,
April 1640 durch einen Pistolenschuß das Leben. Gutzkow wählte Acosta zum Helden der Novelle «Die Sadducäer
von Amsterdam» (1834) und der Tragödie«UrielAcosta» (1846). A.s Selbstbiographie «Exemplar humanae vitae» wurde mit Widerlegungen
hg. von Ph. von Limborch («Amica collatio cum erudito
Judaeo», Gouda 1687); es erschien auch lateinisch und deutsch (mit Einl., Lpz. 1847). -
Vgl. Acosta Jellinek, A.s Leben und Lehre (Zerbst 1847): Acosta Jellinek, Elischa ben Abuja, genannt Acher.
Zur Erklärung
und Kritik der Gutzkowschen Tragödie«UrielAcosta» (Lpz. 1847); J. daCosta, Israel en de volken (Haarl. 1849).