Dividénde
eine zur Verteilung bestimmte
Summe, insbesondere der Gewinnanteil, welchen die bei einer
Unternehmung Beteiligten aus derselben
erhalten. Über Dividénde
der
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Aktiengesellschaften vgl. Aktie. Bei den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit nennt man Dividénde
die meist in Prozenten
ausgedrückte Summe, welche den Versicherten von ihren eingezahlten Prämiengeldern nach Abzug aller Ausgaben am Ende des Versicherungjahrs
zurückgezahlt wird. Bei Konkursen versteht man unter Dividénde
die pro Hundert berechnete Quote, welche aus dem Ertrag der
Konkursmasse an die Gläubiger des Falliten nach Maßgabe ihrer Forderungen zur Verteilung gelangt.