(lat.), Gehör, Vorlassung bei Fürsten und hohen Staatsbeamten. Bei manchen Tribunalen führen die Verhöre,
Vorbescheide und mündlichen Verhandlungen ebenfalls diesen Namen. In Spanien
[* 5] ist der Ausdruck auf mehrere Behörden übergegangen.
Öffentliche Audienz, wie sie früher in absoluten Staaten üblich waren (z. B. in Österreich
[* 6] noch unter Joseph
II.), bei denen jedermann, zu dem Regenten Zutritt hatte und ihm sein Gesuch vorbringen konnte, sind in konstitutionellen
Staaten, wo der Regent auf solche Gesuche selten selbst und allein resolvieren kann, vielmehr in der Regel die Sache wieder
an die Behörden verweisen muß, außer Gebrauch gekommen.