Bödiker
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Tonio Wilh. Laurenz Karl Maria, Präsident des Reichs-Versicherungsamtes, geb. zu Haselünne in Hannover, [* 2] studierte in Heidelberg, [* 3] Berlin [* 4] und Göttingen, [* 5] trat 1864 in den hannov. Justizdienst und arbeitete bis 1869 bei verschiedenen Amtsgerichten und Ämtern sowie der Landdrostei in Osnabrück. [* 6] Von 1869 bis 1871 war er nacheinander Regierungsassessor bei der Finanzdirektion in Hannover und beim Amte Hümmling, Verwalter der Landratsämter in Schlochau und Lötzen, Hilfsarbeiter beim Oberpräsidium und der Regierung in Stettin, [* 7] bis er 1871 als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern berufen wurde.
Von 1873 bis 1881 war er
Landrat des Kreises
Gladbach
[* 8] und erhielt nun den Ruf als vortragender
Rat in das
Reichsamt des Innern, wo ihm das Ressort für
Gewerbe- und Versicherungsangelegenheiten und die Vertretung der bezüglichen
Gesetze vor dem
Reichstage übertragen wurde. Nachdem der
Reichstag das Unfallversicherungsgesetz angenommen hatte,
wurde die gewaltige
Aufgabe der Oberleitung der neuzuschaffenden Organisationen Bödiker
zu teil durch seine
Berufung zum Präsidenten des Reichs-Versicherungsamtes. Am wurde dieses bereits eröffnet und gelangte durch
B.s
Arbeitskraft und Umsicht bald zu regelrechter und mit den Jahren, zumal nach Einführung der Invaliditäts- und
Altersversicherung,
an
Umfang immer steigender Wirksamkeit.
B.s Verdienste erkannte die philos. Fakultät zu Leipzig [* 9] durch Verleihung der Ehrendoktorwürde an, und die Deutsche [* 10] Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung 1889 in Berlin ernannte ihn zu ihrem Ehrenpräsidenten. Von seinen zahlreichen staatswissenschaftlichen Schriften seien genannt: «Die Zulässigkeit des Rechtswegs und die Kompetenzkonflikte in der Provinz Hannover» (Berl. 1870),
«Die Kommunalbesteuerung (local-taxation) in England und Wales» (ebd. 1873),
Aufsätze in der von ihm mitbegründeten «Gewerblichen Zeitschrift. Organ für die nationale Industrie und das Wohl der Arbeiter» (Dortm. u. Bernburg [* 11] 1879 fg.),
«Die Unfallstatistik des Deutschen Reichs nach der Aufnahme vom Jahre 1881» (in den «Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reichs», 1882),
«Die Unfallgesetzgebung der europ. Staaten» (Lpz. 1884),
«Die gesetzliche Regelung des Feingehalts der Gold- und Silberwaren» (ebd. 1886),
«Die Gewerbe- und Versicherungsgesetzgebung des Deutschen Reichs» (2. Aufl., Berl. 1887; Nachtrag 1889).