Borten
Borden (frz. passement, engl. trimming lace); sind schmale, bandartige Gewebe, welche entweder auf der Bandmühle oder dem Posamentierstuhle ohne oder mit Hilfe der Jacquardmaschine aus verschiedenen Gespinsten hergestellt werden. Sie sind größtenteils gemustert und dicker gewebt wie Bänder aus Wolle, Seide, Flachs, Baumwolle. Einen besonderen Geschäftszweig bildet die Herstellung der Gold- und Silberborden aus echtem und unechtem Gold- und Silbergespinst.
Diese B. führen z. T. auch die Bezeichnung Tressen. Die B. werden je nach ihrer Bestimmung unterschieden als Besatzborden zu Möbeln, Livreen, Wagen- und Pferdegeschirren u. s. w. Als B. bezeichnet man öfter auch breitere aus festen Stoffen gewebte Bänder, die gewöhnlich Gurt heißen, z. B. die zu Stiefelstrippen gebrauchten. Besondere Klassen bilden die aus vergoldetem Papier gepreßten Goldborden für Buchbinderei und Galanteriewaren, und die zu den Papiertapeten gehörigen Einfaßstreifen, die man wohl auch Bordüren nennt. Zoll: Gewebte, siehe Bänder. Auf dem Posamentierstuhl hergestellte Borden werden gemäß Tarif im Anhang Nr. 2 d 3 (baumwollene), 22 h (leinene), 30 e (seidene), 41 d 6 α (wollene) verzollt. Die Verbindung mit Metallfäden ändert an der Verzollung nichts. Vgl. Anhang.