»Aufzeichnung« der wehrfähigen jungen Leute, und danach Konskriptionssystem,
das gesetzlich geregelte
System der
Aushebung aller wehrfähigen
Staatsbürger, im
Gegensatz zum Werbesystem, dem
Aufgebot von
Freiwilligen und der
Aushebung bloß aus bestimmten
Bezirken oder Volksklassen (Kantonsystem).
Vgl.
Heer,
besonders S. 273.
Jährlich schrieb man den Bedarf an Mannschaft aus und bestimmte durch das Los den Eintritt. Doch wurde schon im J. Ⅷ der
Republik die Stellvertretung zugelassen, die seitdem mit dem BegriffKonskription verbunden ist. In diesem Sinne wurde die Konskription später
in den meisten europ. Staaten, sofern sie nicht dem Milizsystem oder der Werbung huldigten, angenommen.
Statt der persönlichen Stellvertretung gestattete man bald den Loskauf, wobei der Staat die Aufbringung der Stellvertreter übernahm.
Preußen,
[* 3] das 1813 die unbedingte allgemeine Wehrpflicht annahm, blieb der Konskription abhold. Seinem Beispiel sind seit 1866 die meisten
Staaten gefolgt (s. Heerwesen Europas).