Die ökonomische Musterung der
Truppen, in
Deutschland
[* 2] meist durch die Brigadekommandeure
in
Gemeinschaft mit einem Intendanturbeamten abgehalten, soll das Vorhandensein der vorschriftsmäßigen
Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach den hierfür geltenden
Etats für
Kriegs- und Friedensstärke in den
Händen
der Leute und auf den Montierungskammern nachweisen.
die zeitweise Besichtigung der Truppenabteilungen zu dem Zwecke, zu untersuchen, ob sie vollzählig, gesund
und dienstfähig, vorschriftsmäßig bekleidet und ausgerüstet und mit den ihnen zustehenden Gebührnissen
versehen worden sind. Im deutschen Heere werden die sog. ökonomischen Musterung durch eine Kommission abgehalten, die aus einem höhern
Truppenbefehlshaber und einem Intendanturbeamten besteht.
Musterung heißt auch der Teil des Ersatzwesens (s. d.)
im DeutschenReiche, der die vorläufige Untersuchung und Ordnung der Militärpflichtigen
für die Aushebung bezweckt. Die Ersatzkommission bereist dazu die Musterungsorte des Aushebungsbezirks:
die Militärpflichtigen werden einzeln vorgestellt, körperlich untersucht und gemessen;
dann erfolgt die Prüfung der Reklamationen
und die Ordnung der Militärpflichtigen nach der besondern Art ihrer körperlichen Brauchbarkeit zum Militärdienst. (Vgl.
Wehrordnung vom Abschn. VIII nebst den 1890–93 erlassenen
Ergänzungen.)