Positiv
(auch affirmativ, lat.), bejahend, im
Gegensatz zum
Negativen (s.
Negation), z. B. positiver
Begriff, positives
Urteil etc.; dann im
Gegensatz zu dem durch das
Denken Gefundenen und im
Denken verschiedener Auffassung Unterliegenden das faktisch
Gegebene oder durch äußere
Autorität Festgesetzte. So versteht man unter positivem
Rechte den Inbegriff der auf äußerer
Autorität beruhenden
Gesetze, im
Gegensatz zum sogen.
Natur- oder
Vernunftrecht; unter positiver
Religion
eine solche, welche auf äußere
Offenbarung sich stützt.
In der
Philosophie ist positiv
alles, was
an sich Gegenstand der
Vorstellung ist, sei es Verstandesbegriff oder
Realität. Durch das
Positive
und seine Aufhebung, das
Negative, bildet sich das logische
Verhältnis von
Satz und
Gegensatz.
In der
Mathematik nennt man positive
und negative
Größen solche, die sich beim
Addieren aufheben; welche davon man als positiv
betrachtet,
ist willkürlich. In der
Photographie heißt Positiv
das vom
Negativ gewonnene
Bild, auf welchem
Licht
[* 2] und
Schatten
[* 3] der Wirklichkeit
entsprechen.
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Positiv
(Positivus
gradus), in der Grammatik die einfache oder Grundform des Adjektivs oder Adverbs im Gegensatz zu
den Steigerungen des Komparativs und Superlativs (s. Komparation).