Postnoten
(engl. Postal orders), bei der engl. Postverwaltung
seit 1880 eingeführte
Postanweisungen, welche auf feste Beträge lauten und gegen eine geringe
Gebühr
bei allen inländischen
Postanstalten eingelöst werden, sonach ein Mittelding zwischen
Papiergeld und
Postanweisung darstellen.
Nach
Ablauf
[* 2] von drei
Monaten werden die Postnoten
nur gegen nochmalige Errichtung der ursprünglichen
Gebühr ausgezahlt; derselbe
Gebührenbetrag ist für jeden weitern Zeitraum von drei
Monaten zu entrichten, während nach
Ablauf bestimmter
längerer
Fristen die eingezahlten Beträge verfallen. Das
System der Postnoten
hat auch in
Britisch-Indien, den
Vereinigten Staaten
[* 3] von
Nordamerika,
[* 4]
Frankreich,
Belgien,
[* 5] den
Niederlanden und den australischen
Kolonien Eingang gefunden, wo, wie in
England, höhere
Taxen für
Postanweisungen bestehen und das
Bedürfnis vorlag, die Versendung kleiner Geldbeträge billiger
zu gestalten.