Präsident
(lat.), Vorsitzender einer kollegialisch eingerichteten Behörde, einer Versammlung,
eines
Vereins, einer politischen
Körperschaft, welcher regelmäßig als Vertreter einen oder zwei Vizepräsidenten
neben sich
hat;
in Preußen [* 2] der Verwaltungschef einer Provinz (s. Oberpräsident), auch der Vorstand einer Bezirksregierung (s. Regierung);
in republikanischen Staaten das auf eine bestimmte Zeit gewählte und verantwortliche Staatsoberhaupt.
Präsidieren, den Vorsitz führen.