Redakteur
(franz., spr. -tör, lat. redactor, »Ordner oder Einrichter«),
der Anordner und
Herausgeber periodischer und encyklopädischer, aus den Beiträgen mehrerer
zusammengesetzter Werke oder
Zeitschriften. Er hat die Mitarbeiter auszuwählen, die eingegangenen Beiträge zu prüfen, nach
der
Idee des Unternehmens zu ordnen und überhaupt das Ganze nach einem bestimmten
Plan zu leiten.
Hat der Redakteur
eines
¶
mehr
periodisch erscheinende Werkes mit seinem die Redaktion betreffenden Geschäft zugleich die Vertretung des Inhalts des Werkes
oder der Zeitschrift der Obrigkeit gegenüber nach Maßgabe der Preßgesetzgebung übernommen, so heißt er verantwortlicher
Redakteur.
Als solcher muß er mit Angabe seines Wohnorts auf jeder Nummer der Zeitschrift etc. genannt sein, widrigenfalls eine
Konfiskation der betreffenden Druckschrift erfolgen kann (s. Presse,
[* 3] S. 333 f.). Nicht selten sind der Herausgeber und der Redakteur
verschiedene
Personen. Auch können für den Inhalt einer Zeitung mehrere Redakteure
durch Nennung ihrer Namen dem Gesetz gegenüber für spezielle
Teile verantwortlich sein. Der oberste Leiter einer Zeitung heißt Chefredakteur
, dem sich die Abteilungsredakteure
gewöhnlich unterzuordnen haben. Das ganze Institut nennt man Redaktion.
Vgl. Honigmann, Die Verantwortlichkeit des Redakteurs
(Bresl. 1885).