Sondergut
(Einhands-, Rezeptiziengut), das Vermögen der Ehefrau, welches sie sich zur freien Verfügung vorbehält (s. Güterrecht etc., S. 949).
Sondergut
22 Wörter, 174 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Sondergut
(Einhands-, Rezeptiziengut), das Vermögen der Ehefrau, welches sie sich zur freien Verfügung vorbehält (s. Güterrecht etc., S. 949).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Sondergut,
s. Einhandsgut. ^[= oder Sondergut, im ehelichen Güterrecht das Vermögen eines Ehegatten, welches der alleinigen ...]