Abbruch
,
in der
Baukunst
[* 2] die Niederlegung eines Bauwerks. Die Kosten eines Abbruch
werden meist gedeckt durch den Wert des
aus ihm gewonnenen Materials. Je älter und verfallener der
Bau ist, desto geringer wird sein Wert sein.
Beim «Verkauf auf Abbruch»
hat man daher zu beachten, ob das
Steinmaterial nach Entfernung der alten Kalkschichten noch verwendbar, ob das Holz
[* 3] frei von
Wurm
[* 4] und Fäulnis ist und ob die
Fenster,
Thüren, Öfen
[* 5] u. a. noch anderweitige Verwendung zulassen. Zur Bestimmung des Werts eines
abzubrechenden
Gebäudes gehört große Sachkenntnis, da die
Arbeitslöhne, Fuhrlöhne, Materialverluste u. s. w. vom Wert
der Materialien in Abrechnung zu bringen sind, andererseits der Abbruch
selbst besondere Vorsicht und
Übung in geschickter Verteilung
der
Arbeiten erfordert. In größern
Städten giebt es daher
Unternehmer, die den Abbruch
geschäftsmäßig betreiben. (S.
Bauanschlag.)
[* 6]