Allodifikation
,
derjenige Fall der sogen. Lehnsappropriation (Übergang der Rechte des Lehnsherrn auf den Vasallen), bei welchem der Lehnsherr dem Vasallen das Lehnsgut zum vollen Eigentum überträgt.
Die moderne Gesetzgebung hat die der Lehen auch gegen den Willen des Lehnsherrn fast allenthalben durchgeführt durch Verwandlung des nutzbaren Eigentums des Vasallen in volles Eigentum (s. Lehnswesen).