Artikel
(lat.), eigentlich
Gelenk,
Glied,
[* 3] Bezeichnung für die einzelnen in sich abgeschlossenen
Teile und
Abschnitte
einer Rede oder
Schrift, für die einzelnen Gegenstände eines Warenlagers u. s. w. In der
Grammatik heißen Artikel
die in vielen
Sprachen das
Substantiv begleitenden kleinen pronominalen Worte, die den
Begriff entweder als bestimmten
und bekannten (bestimmter der) oder unbestimmten, unbekannten (unbestimmter Artikel:
ein) kennzeichnen. Der bestimmte
Artikel
geht aus einem abgeschwächten Demonstrativpronomen hervor, wie im
Deutschen «der», das auch jetzt noch außerdem im
Sinne
von «dieser» gebraucht wird; der der roman.
Sprachen, ital. il, frz. le, ist aus dem
lat. ille (jener) entstanden.
Der unbestimmte Artikel
ist das Zahlwort für die Einzahl. Die
Stellung des Artikel
ist selbst in nahe verwandten
Sprachen verschieden,
z. B.
Deutsch und
Englisch haben ihn vor dem
Substantiv, die nordgerman. am Ende, z. B. dänisch kong-en «der
König», hus-et «das Haus»; während alle übrigen roman.
Sprachen ihn voranstellen, hat das
Rumänische (Walach.) ihn am Ende, z.B. franz. le moniteur, rum.
monitoru-l. Von den klassischen
Sprachen hat nur das
Griechisch den und zwar nur den bestimmten, das Latein kennt keinen Artikel.
Der
Ausdruck
«Geschlechtswort» für Artikel
erklärt sich aus dem Mißverständnis, als sei der Artikel Zeichen
des grammatischen Geschlechts, während dieses schon dem
Substantiv innewohnt und der Artikel
sich im Geschlechte nur nach dem
letztern richtet.
In der
Theologie bezeichnet man mit Artikel
die einzelnen Glaubenssätze einer
Kirche oder Konfession, s.
Glaubensartikel, Schmalkaldische
Artikel
u. a.
In der Rechtssprache heißen Artikel
kurze, in eine gewisse Folgenreihe gebrachte
Sätze, welche thatsächliche
Behauptungen oder auf solche gerichtete Fragen enthalten, z. B. Veweisartikel
im frühern
Civilprozeß, Inquisitionsartikel
im frühern
Strafprozeß.