Ausspruch
,
in der Rhetorik s. v. w. Sentenz;
im Rechtswesen s. v. w. Spruch, Urteil;
dann auch die Abteilung des Vermögens, welche Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.
Ausspruch
31 Wörter, 221 Zeichen
Ausspruch,
in der Rhetorik s. v. w. Sentenz;
im Rechtswesen s. v. w. Spruch, Urteil;
dann auch die Abteilung des Vermögens, welche Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.
Nr. | Ergebnis | Ausspruch |
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1 | ****** | Aus|spruch, der; -[e]s, Aussprüche: [von einer bekannten Persönlichkeit geprägter] Satz, in dem eine Ansicht, ... |