Beleg
,
was zur Bestätigung der Richtigkeit einer Darlegung dient;
daher Rechnungsbeleg
, schriftliche Nachweisung,
welche einer Rechnung zur
Beglaubigung von
Einnahme- und Ausgabeposten beigefügt wird.
Der
Kanzleistil mancher
Länder, z. B.
Preußens,
[* 2] nennt den Beleg
Belag.