dann auch der nach dem Reingewinn
bemessene Lohnteil, welchen der
Arbeiter bei dem Gewinnbeteiligungssystem erhält, insbesondere als
Gegensatz zum
Zins und zur
Dividende, welche auf das
Kapital entfallen (vgl.
Arbeitslohn).
(lat., «gut») nennt man in England
jede bei einer Finanzoperation oder einem Aktienunternehmen erzielte Prämie oder Extradividende; besonders
aber heißt in der neuern Zeit der nach dem Reingewinn bemessene Zuschuß, den manche Arbeitgeber ihren Arbeitern neben dem
landesüblichen Lohne am Jahresende gewähren. Ist ein Zuschuß zu dem Lohne lediglich dadurch bedingt, daß der Arbeiter
durch Aktien oder auf andere Art selbst einen Anteil an dem Geschäft besitzt, so ist er als eine Dividende
und nicht als Bonus im eigentlichen Sinne aufzufassen; erscheint er als ein ganz von dem Ermessen und Gutdünken des Arbeitgebers
abhängiges Geschenk, so kann er nur als Prämie oder Gratifikation bezeichnet werden.
Das Wesen des eigentlichen Bonus wäre also darin zu sehen, daß er vertragsmäßig als bestimmter
Prozentteil des noch unbestimmten und erst nach Ablauf
[* 2] des Jahres feststellbaren Reingewinns dem Arbeiter zugesagt ist, während
der eigentliche Lohn auf irgend eine Weise im voraus festgestellt wird. Eine solche Beteiligung der Arbeiter am Reingewinn
ohne Anteil am Geschäft wurde in Deutschland
[* 3] zuerst von Joh. Heinrich von Thünen (s. d.) im Anschluß an
seine theoretischen Untersuchungen auf seinem Gute Tellow in Mecklenburg
[* 4] 1848 eingeführt, und ist seitdem von dessen Sohne
und Enkel mit gutem Erfolge beibehalten worden.
Die Anteile werden nach bestimmten Grundsätzen berechnet, jedoch den Betreffenden nicht bar ausgezahlt, sondern in einem
Sparkassenbuch gutgeschrieben und verzinst, bis der Berechtigte das Alter von 60 J. erreicht hat. Stirbt
er früher, so erbt seine Witwe das Kapital, jedoch bleibt es dem Ermessen des Gutsherrn anheimgestellt, ob ein Teil desselben
für die Kinder noch zurückbehalten werden soll. Die Höhe dieses Bonus schwankt natürlich von Jahr zu Jahr
oft sehr bedeutend; sie betrug z. B. 1864 nahezu 52 Thlr., 1866 aber
ausnahmsweise weniger als 2 Thlr., 1877 konnten sogar gar keine Anteile gewährt werden; in den
letzten Jahren beliefen sich dieselben 1885 auf 80 M., 1886 auf 84,94 M., 1887 auf 75,30 M., 1888 auf 98,14 M., 1889 auf
66,86 M., 1890 auf 106,59 M. Im Durchschnitt von 43 Jahren stellte sich derL. auf 70,57 M. Auf andern
Gütern sind ähnliche Beteiligungssysteme versucht worden.
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Auf industriellem Gebiete zog eine Zeit lang das von den Herren Briggsu. Comp. in Whitwood (Yorkshire) auf ihren Kohlenbergwerken 1865 eingeführte
Anteilsystem die Aufmerksamkeit der Socialpolitiker auf sich. Den Arbeitern wurde einerseits die Teilnahme amGeschäft durch
Erwerbung von Aktien möglich gemacht, außerdem aber erhielten sie einen Bonus, der allerdings für die
Aktionäre doppelt so groß war wie für die Nichtbeteiligten. Einige Jahre hindurch waren die Ergebnisse befriedigend, 1874 jedoch
kam es zu Streitigkeiten und die Zahlung des B wurde eingestellt, die Erwerbung von Aktien aber auch fernerhin ermutigt. In
Deutschland wurde der an sich wenig empfehlenswerte AusdruckBonus zuerst bei dem in der Messingfabrik von
W. Borchert jun. in Berlin
[* 6] 1868 eingeführten Gewinnbeteiligungssystem gebraucht, und zwar zur Bezeichnung des Extragewinns
der Arbeit im Gegensatz zu dem Zinse und der Dividende des Kapitals.
Die Arbeiter konnten ebenfalls Geschäftsanteile erwerben, aber der Bonus fiel ihnen auch zu, wenn sie keine
Einlagen gemacht hatten. Bei einem Personal von etwa 70 Beamten und Arbeitern wurden in den 4 Jahren von 1868 bis 1871 14517 Thlr.
an Bonus verteilt. 1873 wurde das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und der Bonus durch eine «Produktionstantieme»
ersetzt. Zu hochgespannten Erwartungen hinsichtlich der Lösung der socialen Schwierigkeiten geben die
bisherigen Erfahrungen in betreff des Bonus ebensowenig Veranlassung wie die eigentlichen «Industrialpartnerships». Indes sind in manchen Einzelfällen unzweifelhaft erfreuliche Resultate erzielt worden. Eine genaue
Darstellung von 68 Gewinnbeteiligungen ohne Geschäftsanteil giebt Böhmert im 2. Bande seiner Schrift «Die Gewinnbeteiligung»
(2 Bde., Lpz. 1878). –