Bordereaude compte, eine kurze Rechnung oder Rechnungsauszug (im
Deutschen gewöhnlich
Note genannt), dann auch
ein kleines Handbuch, in welchem der Handlungsreisende empfangene Geldposten und deren
Sorten vermerkt, im Bankverkehr eine
Liste von zum
Diskont, zum
Inkasso oder zur Gutschrift eingesandten
Wechseln (Diskontnota) oder von eingereichten
Effekten, Geldsorten
etc. In
Frankreich auch der
Schlußzettel (s. d.) des
Maklers (Bordereau de courtier).
(frz., spr. -d'roh),d. i. Verzeichnis, im Französischen eine kurze Rechnung, die man im Deutschen gewöhnlich
Note nennt. So ist der Geldbordereau (bordereau de caisse) eine Note, in der die im Laufe des betreffenden
Tags zu leistenden oder geleisteten Zahlungen einzeln verzeichnet sind, ein sog. Sortenzettel, der Diskontobordereau (bordereau
d'escompte) ein methodisches und genaues Verzeichnis der zur Diskontierung eingereichten Wechsel oder sonstigen Wertpapiere.
Ferner bezeichnet Bordereau im Französischen den Schlußzettel (s. d.) des Maklers (bordereau de courtier),
sowie die Verladungsnote bei Gütertransporten (bordereau de chargement). Bei der Generalrückversicherung bezeichnet man
als Bordereau die schriftlichen Anzeigen des Versicherers von den von diesem übernommenen, unter die Rückversicherung fallenden
Versicherungen und die sich hierauf beziehenden Einzelheiten.