Dienende
Brüder, bei den geistlichen Ritterorden nichtadlige Brüder, die als gemeine Soldaten dienten;
in
Klöstern s. v. w.
Laienbrüder, in den Nonnenklöstern durch dienende
Schwestern vertreten;
bei den Freimaurern diejenigen Mitglieder des Bundes, welche die Aufwartung in der Loge und andre Dienste [* 3] verrichten.