Disponént
(lat.), einer, der über eine Sache verfügt (disponiert), besonders der mit Vollmacht (procura) versehene Stellvertreter eines Handlungshauses, welcher befugt ist, im Namen des Eigentümers der Handelsniederlassung und für dessen Rechnung das Handelsgeschäft zu betreiben und per procura die Firma zu zeichnen. Vgl. Faktor und Prokurist.