Distrikt
(lat.),
Bezirk, Unterabteilung einer
Provinz, eines
Kantons etc. In
Bayern
[* 2] zerfallen die
Kreise
[* 3] oder Regierungsbezirke in Verwaltungsdistrikte
, welche den Bezirksämtern unterstellt sind.
Der Kommunalverband des
Distrikts
ist die Distrikt
sgemeinde und der Vertreter der letztern der Distriktsrat
, welcher sich aus Großgrundbesitzern
und Abgeordneten der Landgemeinden zusammensetzt.
Der Distriktsrat
wählt aus seiner Mitte einen Distrikt
sausschuß von sechs
Mitgliedern zur
Kontrolle der Distrikt
sverwaltung.