Flur
,
flaches, ebenes Land, sowohl Wiese als Ackerfeld;
dann im Sinn von Feldmark sämtliche einer Gemeinde gehörige Grundstücke;
ihre
Grenze (Flur
grenze oder Flur
scheidung) ist mit Grenzsteinen (Flur
steinen oder Marksteinen), zuweilen auch
mit einem
Graben (Flur
graben) oder mit einem
Zaun (Flurzaun
) bezeichnet, und ihre Richtigkeit wird von Zeit zu Zeit durch einen
Flurzug
untersucht.
Bei der
Feldwirtschaft wird auch der in gleicher
Weise benutzte Flächenteil Flur
genannt. - In der Baukunde
ist Flur
s. v. w.
Hausflur.