Gedingrecht
,
das auf besonderer Vereinbarung beruhende Recht, wie es z. B. in Lehnssachen vorkam und sich hier und da bis auf die neueste Zeit erhalten hat.
Das Gedingrecht
wurde auch
Willkür genannt, daher das in privatrechtlicher Hinsicht geltende
Rechtssprichwort:
»Willkür bricht
Stadtrecht,
Stadtrecht bricht
Landrecht,
Landrecht bricht gemein
Recht«.