Gerichtsor
ganisation
(Justizorganisation, Gerichtsverfassung), die Art und Weise, wie die Gerichte zur Ausübung der Gerichtsbarkeit eingerichtet sind.
Für das Gebiet des
Deutschen
Reichs ist die neue und gemeinschaftliche Gerichtsor
ganisation durch die
Justizgesetze von 1877 herbeigeführt
(s.
Gerichtsordnung).