Geschworne
nentschädigungsvereine
sind Versicherungsverbände, welche den Zweck verfolgen, gegen jährliche Beiträge ihrer Mitglieder denjenigen derselben, welche im Lauf des betreffenden Jahrs zur Ausübung der Funktionen als Geschworne (s. Schwurgericht) herangezogen werden sollten, bestimmte Tagegelder zu zahlen, um sie ganz oder teilweise für die ihnen durch diesen Ehrendienst erwachsenden Vermögensnachteile zu entschädigen.
Solche Vereine bestehen zur Zeit in Bayern, [* 3] Gotha [* 4] etc. und sind in der Regel auf engere Bezirke beschränkt.