Gewährleistung
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s. Gewährschaft.
Gewährleistung
3 Wörter, 35 Zeichen
Gewährleistung,
s. Gewährschaft.
(Gewährleistung), die Haftbarkeit, welche durch Gesetz oder Vertrag für jemand gegenüber einer andern Person begründet ist; auch das zu Gewährende, z. B. die Summe, welche ein Geschäfts- oder Rechnungsführer aus der Geschäfts- oder Kassenführung abzugewähren hat (Gewährschaftssoll). Bei dem Kauf und bei der sonstigen Übergabe einer Sache an einen andern gegen Entgelt haftet der Verkäufer oder sonstige Übergebende dafür, daß die Sache dem Empfänger nicht entwährt, d. h. von einem besser Berechtigten wieder abgenommen und entzogen, werde (s. Entwährung). Bei dem Kaufvertrag kommt aber auch noch die Gewährleistung der Mängel hinzu, welche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Aufhebung des Vertrags oder zur entsprechenden Minderung des Kaufpreises führt (s. Kauf).