Titel
Heer-
und Wehrordnung, für Deutschland [* 2] eine Sammlung der die Militär- und die Dienstpflicht betreffenden Gesetze und Verordnungen in zwei Bänden, welche durch kaiserliche Verordnung vom erlassen wurden. Die Wehrordnung enthält:
1) Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst, vom (Wehrgesetz); durch § 2 des Gesetzes, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs, vom zum Reichsgesetz erklärt, gemäß Gesetz vom auf Bayern [* 3] nach näherer Bestimmung des Bündnisvertrags anzuwenden.
2) Reichs-Militärgesetz vom mit Ergänzung und Änderung vom 3) Gesetz über den Landsturm vom (Landsturmgesetz).
4) Gesetz, betreffend die Ausübung der militärischen Kontrolle über die Personen des Beurlaubtenstandes, die Übungen derselben sowie die gegen sie zulässigen Disziplinarstrafmittel, vom (Kontrollgesetz).
5) Die Ersatzordnung mit Landwehrbezirks-Einteilung und Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienst.
6) Die
Kontrollordnung. - Die Heer
ordnung enthält:
1) Die Rekrutierungsordnung, 2) die Landwehrordnung. Angehängt sind:
3) Verordnung über die Organisation des Sanitätskorps vom (Sanitätsordnung);
4) Bestimmungen über das
Militär-Veterinärwesen vom (Veterinärordnung).
Mittels kaiserlicher
Verordnung vom ist
nach
Analogie der Heer
ordnung eine
Marineordnung erlassen.
Vgl.
Solms, Die deutsche
Wehrordnung, Heer
ordnung
etc. (Berl. 1885).
S. Deutschland, S. 844.