Justizmini
sterium,
die oberste Justizverwaltungsbehörde des
Staats, an deren
Spitze der Justizminister
steht. In kleinern
Staaten nimmt eine Abteilung oder ein
Departement des
Staatsministeriums die
Justizverwaltung (s. d.) wahr.
Ein Einfluß auf die Rechtsprechung steht dem J. nicht zu, abgesehen von seiner Befugnis zur
Entscheidung von
Beschwerden über
Disziplin, Geschäftsgang und
Justizverweigerung oder
-Verzögerung. In
Preußen
[* 2] sind die Vorstände der
Gerichte und die Staatsanwaltschaften
Organe des Justizmini
steriums, dem auch die Justizprüfungskommission unterstellt
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ist. In den größern Staaten enthält ein besonderes Justizmini
sterialblatt die amtlichen Bekanntmachungen auf dem Gebiet
der Justizverwaltung, so in Preußen seit 1839.