Konkordien
formel
(lat.
Formula concordiae, Eintrachtsformel, das
Bergische Buch), die letzte symbolische
Schrift der
lutherischen
Kirche, entstand auf Veranstaltung des
Kurfürsten
August von
Sachsen.
[* 2] Sie sollte die Zerwürfnisse beilegen, welche
nach
Luthers
Tode dadurch entstanden waren, daß namentlich Kursachsen der milden Melanchthonschen
Richtung folgte, während
Niedersachsen und
Württemberg
[* 3] streng lutherisch blieben. Zunächst wurde auf einem 1576 zu
Torgau
[* 4] gehaltenen
Konvent, an dem
Jakob
Andrea (s. d.) aus
Tübingen,
[* 5]
Martin
Chemnitz
[* 6] aus
Braunschweig,
[* 7]
David
Chyträus,
Andreas
Musculus und
Christoph
Körner aus
Frankfurt
[* 8] a. O. teilnahmen, auf
Grund der von
Andreä 1574 entworfenen schwäbisch-sächsischen Konkordie und der
sogen.
Maulbronner
Formel von 1576 das sogen.
Torgauer
Buch vollendet, dieses aber nach dem Einlaufen zahlreicher
Gutachten in
Klosterberge bei
Magdeburg
[* 9] 1577 von den erwähnten Theologen, zu denen noch
Nikolaus
Selneccer aus
Leipzig
[* 10] kam, abermals
umgearbeitet und nun das
Bergische Buch oder die Konkordien
formel genannt.
Durch diese
Formel wurde jede
Annäherung an die
reformierte Kirche unmöglich gemacht. Kirchliche
Anerkennung
erhielt dieselbe in Kursachsen, Kurbrandenburg, Kurpfalz, 20 Herzogtümern, 24
Grafschaften und 35
Reichsstädten; verworfen
dagegen wurde sie in
Hessen,
[* 11]
Zweibrücken,
[* 12]
Anhalt,
[* 13]
Pommern,
[* 14]
Holstein,
Dänemark,
[* 15]
Schweden,
[* 16]
Nürnberg,
[* 17]
Straßburg,
[* 18]
Magdeburg. Die Konkordien
formel ist
ursprünglich deutsch abgefaßt und erst später von
Osiander ins
Lateinische übersetzt worden.
Der erste Teil, Epitome genannt, enthält in elf Artikeln die Beurteilung und Entscheidung der bisher streitigen Lehrpunkte und zwar so, daß die Streitfrage (status controversiae) dargelegt, die rechtgläubige Auffassung des streitigen Punktes in der sogen. Affirmativa bündig zusammengefaßt, endlich die ihr entgegenstehende Lehre [* 19] in der Negativa oder Antithesis ihren Hauptpunkten nach bezeichnet und sofort »verworfen und verdammt« wird. Der zweite Teil, Solida declaratio genannt, erörtert dieselben Artikel im Zusammenhang und ist eigentlich das Torgauer Buch nach den Veränderungen, welche man darin in Klosterberge getroffen hatte.
Vgl.
Heppe, Geschichte der lutherischen
Konkordien
formel und Konkordie (Marb. 1858, 2 Bde.);
Göschel, Die Konkordien
formel nach ihrer Geschichte,
Lehre und kirchlichen Bedeutung (Leipz. 1858);
Frank, Die
Theologie
der Konkordien
formel
(Erlang. 1858-65, 4 Bde.).