(vom lat. copia, Menge), Vervielfältigung, Abschrift oder Nachbildung einer schriftlichen
Arbeit oder eines Kunstwerkes (s. Kopieren). In der jurist. Sprache
[* 4] bedeutet Kopie die Abschrift einer Urkunde. Die Übereinstimmung
mit dem Original kann von einer öffentlich dazu autorisierten Behörde oder Amtsperson bescheinigt sein (beglaubigte, fidemierte,
vidimierte Kopie). Eine besondere Art Kopie ist die sog. exemplifizierte Kopie, eine
unter Mitwirkung sämtlicher Interessenten gefertigte Kopie, die den Zweck hat, statt des altersschwachen Dokuments
ein neues Original herzustellen. – ÜberKopie eines Wechsels s. Wechselkopie.