Lehrer
an allgemeinen Bildungsanstalten, also abgesehen von den für bestimmte einzelne Berufszweige vorbildenden
Hochschulen und
Fachschulen, sind entweder wissenschaftliche, akademisch gebildete, oder seminarisch gebildete
Volksschullehrer
, oder technische Lehrer
In den
Kreis
[* 2] der erstern gelangt der einzelne Bewerber nach Zurücklegung des akademischen
Trienniums, durch Bestehen der wissenschaftlichen
Lehramtsprüfung (s. d.) und Ablegung des
Probejahrs.
Nur ausnahmsweise werden noch Theologen ohne diese
Prüfung als wissenschaftliche Lehrer
an höhern Unterrichtsanstalten verwendet.
Die Volksschullehrer
empfangen meistens ihre Vorbildung auf den staatlichen
Seminaren und müssen alle
nach der in den meisten deutschen
Staaten eingeführten
Ordnung sich einer
Prüfung mehr theoretischer Art unterziehen, um zunächst
widerruflich, und einer zweiten, mehr praktischen, um unwiderruflich angestellt zu werden. Volksschullehrern
wie solchen,
die ein akademisches
Triennium absolviert haben, ist überdies in
Preußen
[* 3] und in mehreren andern deutschen
Staaten Gelegenheit geboten, eine höhere Befähigung zum
Unterricht an
Mittelschulen und höhern
Mädchenschulen (Mittelschulprüfung)
oder zur Leitung solcher
Schulen, bez. zur
Anstellung an einem
Lehrerseminar (Rektorprüfung) darzuthun. Als technische Lehrer
werden
an höhern Lehranstalten oder auch an mehrklassigen
Volksschulen solche Schulmänner bezeichnet, die ausschließlich
Gesang-, Zeichen- oder Turnunterricht erteilen. Für jedes dieser
Fächer
[* 4] ist eine besondere
Prüfung abzulegen.