Liegenschaften
,
s. v. w. unbewegliches
Vermögen, daher Liegenscha
ftssteuer etc. Vgl.
Grundstück.
Liegenschaften
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Liegenschaften,
s. v. w. unbewegliches
Vermögen, daher Liegenscha
ftssteuer etc. Vgl.
Grundstück.
Sachen, s. Sachen. ^[= im juristischen Sinn die unpersönlichen, materiellen Dinge der Außenwelt im Gegensatz zur ...]