Markthallen
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[* 3] s. Markt. ^[= (franz. Marché, engl. Market) bedeutet im weitern Sinn das Absatzgebiet einer Ware. So spricht ...]
Markthallen
5 Seiten, 2'405 Wörter, 17'832 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Markthallen,
[* 3] s. Markt. ^[= (franz. Marché, engl. Market) bedeutet im weitern Sinn das Absatzgebiet einer Ware. So spricht ...]
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Markthallen
[* 3] (hierzu Tafel »Markthalle in Berlin«), [* 4]
Gebäude zur Abhaltung von Märkten für Lebensmittel und einfache
Gebrauchsgegenstände. Während für die Lebensmittelversorgung kleinerer Orte gewöhnliche Wochenmärkte genügen, bedarf
es zur Beschaffung der Lebensmittel für Großstädte einer Erweiterung des Zufuhrgebiets. Diese ist ohne Zwischenhandel nicht
möglich. Um letztern aber zu regeln und auf das ersprießliche Maß einzuschränken, auch zu verhindern, daß er als Ladenverkauf
die Lebensmittel verteuert, sind zweckmäßige Einrichtungen des Marktbetriebes erforderlich, welche
eben durch die Markthallen
geboten werden.
Durch sie wird, von steuerfiskalischen Gesichtspunkten abgesehen, eine Verbesserung der Marktverwaltung ermöglicht; sie bieten nicht nur Käufern und Verkäufern Schutz gegen die Unbilden der Witterung, sondern entziehen auch die Marktwaren den nachteiligen Einwirkungen von Sonne, [* 5] Frost und Regen und schützen sie so vor Entwertung. Sie gestatten endlich schnellen Umsatz und ununterbrochenen, nicht auf einzelne Tage und Tagesstunden beschränkten Marktbetrieb und ermöglichen eine übersichtliche Aufstellung und damit die wirksame gesundheitspolizeiliche Überwachung der Waren.
Die Markthallen
zerfallen in solche für den Groß- und Kleinhandel. Vielfach sind beide Arten Handel in einer Halle
[* 6] vereinigt. Der Großmarkt versorgt sowohl den Kleinmarkt als auch Stadthändler und größere Abnehmer, wie Gastwirte etc.
Der Verkauf wird dabei entweder seitens der Verwaltung besorgt, oder er ist, wie z. B. in England, an die Unternehmer und Großverkäufer
freigegeben. Im erstern Falle erfolgt der Verkauf fast ausschließlich im Wege öffentlicher Versteigerung,
und es ist mit dem Marktbetrieb meist die Erhebung von Steuern verbunden; im zweiten Falle (ebenso wie beim Kleinmarkt, der
einer besondern Organisation nicht bedarf) beschränkt sich die Mitwirkung der Verwaltung im wesentlichen auf die Aufrechterhaltung
der Ordnung in den Markthallen.
Von größter Wichtigkeit ist für eine Großmarkthalle
das Vorhandensein
von unmittelbarer Eisenbahn- und Wasserverbindung. Das Fehlen beider macht sich
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z. B. bei den im übrigen aufs großartigste angelegten Pariser Zentralhallen empfindlich fühlbar, bei denen die gesamte
Lebensmittelanfuhr des Nachts mittels Fuhrwerks bewirkt werden muß. Wird in der Großmarkthalle auch Kleinhandel getrieben,
so ist ihre Lage im Verkehrsmittelpunkt der Stadt oder des größern Stadtbezirks, den sie versorgen soll, erforderlich. Die
Kleinmarkthallen
liegen wieder in den verkehrsreichsten Mittelpunkten ihrer engern Stadtviertel. Womöglich
sind die Markthallen
ringsum mit Anfahrtstraßen zu umgeben, doch hat sich auch, wie z. B.
in Berlin, eine Anordnung bewährt, bei der die aus Kostenrücksichten auf eingebauten Grundstücken errichtet sind und nur
auf zwei Seiten Zufahrtstraßen haben. Eine Lage mitten auf freien Plätzen empfiehlt sich ebensowenig
wie eine Hindurchführung lebhafter Verkehrsstraßen durch die Markthallen.
Die besondere bauliche Konstruktion ist bei den Groß- und Kleinmarkthallen
im großen und ganzen dieselbe, der Unterschied
liegt im wesentlichen in der innern Einrichtung. Der Großmarkt fordert mehr ungeteilte, von Verkaufständen freizuhaltende
Flächen. Daselbst werden in geeigneter Weise die Lagerräume der Großverkäufer abgegrenzt und für diese
und die Makler Kontors eingerichtet oder zum wenigsten Schreib- und Verkaufstische aufgestellt. In den Gängen zwischen den Lagerräumen
werden Estraden für das sich an den Versteigerungen beteiligende Publikum errichtet.
Mit den Eisenbahn- und Schiffsladestellen ebenso wie mit den Lagerkellern sind die Hallenräume durch
Treppen
[* 8] oder Rampen und starke Aufzüge
[* 9] verbunden. Beide Arten von Hallen werden zweckmäßig für Fuhrwerk zugänglich gemacht
und zum Verwiegen desselben in der Nähe eines Einfahrtsthors mit Zentesimalwage versehen. Bei den Großmarkthallen
ist dies
unumgänglich nötig. Die Fußboden werden teils in Klinkersteinen oder verschiedenen Arten von Thonfliesen
(Mettlacher Platten u. dgl.) hergestellt, teils mit Asphalt belegt und sind gut zu entwässern.
Der Gesamtaufbau ist in Eisen [* 10] und Stein zu errichten. Für die Umfassungswände hat man vielfach Eisenfachwerk angewandt, besser sind zur Vermeidung zu schneller Temperaturausgleiche lediglich steinerne Mauern. Aus demselben Grunde und um bei ruhiger und ausgiebiger Beleuchtung [* 11] doch die Sonnenstrahlen fernzuhalten, führt man das Tageslicht durch abgeblendete seitliche Oberlichter unter Anwendung von Sheddächern u. dgl. ein, die zugleich eine wirksame Lüftung gestatten. Windfänge sind nicht zu vergessen. Für reichliche Bewässerung durch Laufbrunnen, Zapfhähne etc. ist überall zu sorgen, ebenso für ausgiebige Abendbeleuchtung durch Gas oder elektrisches Licht, auch (elektrische) Uhren [* 12] dürfen nicht fehlen.
Für den Kleinhandel ist eine Standeinteilung erforderlich, wobei die Abmessungen der Stände je nach den Waren und den örtlichen
Gewohnheiten verschieden sind. Die Größe der festen Stände wechselt von 4-10, ja 15 qm Grundfläche; kleinere Standplätze
von 1-2 qm werden für Grünwarenhändler u. dgl.
in den breitern Gängen durch farbige Linien auf dem Fußboden abgegrenzt. Bei Vereinigung von Groß- und Kleinmarkthallen
wird
dazu Zweckmäßig der breite, zwischen dem Groß- und Kleinverkehr befindliche Fahrweg ausgenutzt.
Die Hauptzugänge werden mindestens 3 m, besser 5 m und sogar bis 8 m breit angelegt, die Zwischenwege 2 m und mehr. Es wird sich somit in der Regel eine Achsenteilung der Standreihen von mindestens 6 m ergeben. Die Einrichtung der Stände ist zumeist eine sehr einfache und besteht nur in seitlichen Gitterbrüstungen, höher geführten, mit Regalen versehenen Rückwänden und über diesen einer Vorrichtung zum Anbringen der Firmenschilder. Ihre Vervollständigung mit Verkaufstischen, Stühlen etc. bleibt den Verkäufern überlassen.
Mehr ladenartig eingerichtet werden die Stände für den Handel mit Fleisch und Fischen. Die erstern, welche der Übersichtlichkeit der Halle wegen zweckmäßig an deren Umfassungswände gelegt werden, sind vollständige, kleine, in Eisen konstruierte Läden, mit unten hölzernen, oben aus Drahtgeflecht hergestellten Teilungswänden und Verkaufstischen mit Marmorplatte an der Vorderseite sowie ausgestattet mit Fleischaufhängevorrichtungen, einem drehbaren Ausleger zum Anbringen der Schnellwage und einer Vorrichtung zur Aufnahme des Firmenschildes.
Die Stände für Flußfische haben mehrfach geteilte Fischbehälter aus weißen Marmorplatten, die mit Drahtgeflechtdeckeln versehen und, um bequem zu den Wasserröhren gelangen zu können, auf Granitwürfeln gelagert sind. Die niedrigen Teilungswände bestehen aus Eisengestellen und Gitterwerk und sind ebenfalls mit Vorkehrungen zur Anbringung der Wagen und Firmenschilder versehen. Die Stände für Seefischhandel haben die gleiche Einrichtung und nur statt der Fischkasten Tische mit Eichenholz- oder Marmorplatten zum Aufstellen der Körbe.
Zur Freihaltung der Gänge sind alle Stände etwas über den Hallenfußboden erhöht; die Fischstände
werden nach innen entwässert. Zur Aufbewahrung der Marktgüter müssen die Markthallen
durchweg Lagerkeller, für Fleisch und Fische
[* 13] auch Eiskeller
[* 14] erhalten, die durch Treppen und Aufzüge mit dem Erdgeschoß zu verbinden sind. Einige dieser Aufzüge dienen
zur Beseitigung des Kehrichts während der Marktzeit. Die Einteilung der Keller mit Längs- und Querwänden
aus Drahtgeflecht ist ähnlich wie oben in den Hallen; ihre einzelnen Abteilungen erhalten Schiebethürverschlüsse.
Bisweilen werden die Markthallen
zweigeschossig angelegt, d. h. mit Galerien versehen, die dann gewöhnlich dem Handel mit Hausgerät,
Holzwaren u. dgl. dienen. An Nebenräumen sind
Zimmer für die Betriebsverwaltung und Marktpolizei, Aborte und Restaurationsräume erforderlich;
für die Großhallen treten noch Räume für Güterabfertigung, Zollerhebung und für die Schauämter sowie neben den schon
erwähnten Kontors und Lagerräumen Fernsprecheinrichtungen für die Großhändler hinzu.
Unter den europäischen Großstädten haben begreiflicherweise Paris,
[* 15] London
[* 16] und neuerdings auch Berlin die bemerkenswertesten
Markthallen
aufzuweisen. Die ersten wurden in Paris errichtet; sie reichen dort bis in den Anfang des 13. Jahrh.
zurück. Schon im vorigen Jahrhundert befanden sich geschlossene Hallen in dem Stadtviertel, wo jetzt die 1811 durch Napoleon
I. gegründeten Halles centrales stehen. Der 1878 vollendete Teil der geplanten Gesamtanlage dieser berühmten Markthallen
besteht
aus 10 Marktpavillons, die durch 15 m breite bedeckte Straßen untereinander verbunden sind und durch den 31,5 m breiten Boulevard
des Halles in eine östliche und westliche Hälfte zerlegt werden. Der östliche Teil
[* 7]
(Fig. 1 u.
2, Grundrisse des Erdgeschosses u. des Untergeschosses) wurde 1878 durch Napoleon III. neu eröffnet. Nur
seine Abteilungen 3-6 sind vorhanden, die Abteilungen 1 und 2 und die beiden Verwaltungsgebäude, welche die in den Markthallen
komplex
hineingezogene Getreidehalle umgeben, harren noch der Ausführung. Der westliche Teil besteht aus 6 Pavillons, von denen
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zwei den Abteilungen 3 u. 4 und vier den Abteilungen 5 u. 6 der Ostseite an Größe gleichen. Die Gesamtanlage bedeckt eine Grundfläche von etwa 44,000 qm, wovon etwa 25,000 qm auf die ausgeführten 10 Pavillons (ohne Straßen) entfallen. Die Bau- und Grunderwerbskosten betragen rund 50 Mill. Frank, die unmittelbaren Verwaltungskosten jährl. etwa 1,200,000 Fr.; gleichwohl erzielte die Stadt aus Maklergebühren und Platzmiete bereits 1875 einen Reingewinn von 9 Mill. Fr. Die Pariser Markthallen funktionieren trotz des mangelnden Eisenbahnanschlusses vorzüglich.
Sie dienen teils dem Großhandel, teils dem Kleinhandel derart, daß die einzelnen Warengruppen in die verschiedenen Pavillons verwiesen sind (vgl. die Abbildung; die in derselben nicht dargestellten Abteilungen enthalten: Abteil. 7. Gemüse und Grünzeug, Einzelverkauf; 8. Früchte, Blumen und Frühgemüse, Einzelverkauf; 9. Butter, Eier [* 18] und Käse, Großverkauf im Ausgebot; 10. frische und gesalzene Fische, Austern, Großverkauf im Ausgebot; 11. Butter, Eier und Käse, Einzelverkauf; 12. frische und gesalzene Fische, Austern, Einzelverkauf).
Die Keller dienen der Aufbewahrung und Zubereitung der Waren. Die Standkosten sind je nach Ware und Grundfläche verschieden. Da das Marktwesen für die Stadt Paris eine wesentliche Einnahmequelle auf dem Wege der Steuererhebung bildet, so ist es sehr stark zentralisiert. Die kleinern Markthallen in den 20 Quartieren der Stadt werden fast ausschließlich von den Halles centrales versorgt, deren Marktverkehr sich erheblich auf die Vorplätze und anliegenden Straßen ausdehnt.
In London ist das Markthallenwesen der Hauptsache nach Privilegium der City. Wirkliche Kleinmärkte fehlen. Die Großmärkte, in denen zum Teil allerdings auch Kleinhandel zu einzelnen Tagesstunden betrieben wird, sind Smithfield, Billingsgate, Coventgarden und der untergeordnete Markt von Leadenhall. Die Markthalle von Smithfield besteht aus zwei 1868 eröffneten mächtigen Hallen von zusammen 14,320 qm Grundfläche (162 Stände) für Fleischverkauf, aus einer Halle von 5840 qm (72 Stände) für Geflügel und Vorkost und aus einer 1880 errichteten Filiale des Fischmarkts von 7000 qm Grundfläche.
Fünf Bahnen durchschneiden die Keller und besitzen dort mit den Hallen verbundene Güterbahnhöfe. Der Hauptfischmarkt ist Billingsgate, an der Themse gelegen und mit 4000 qm Grundfläche für seinen gewaltigen Verkehr viel zu klein. Der außerhalb der City befindliche Coventgarden-Markt ist der Stapelplatz für Früchte, Blumen und Gemüse. Auch seine Halle reicht längst nicht mehr für die Marktverkäufer aus und bietet ebensowenig wie die von Billingsgate baulich Bemerkenswertes.
[* 17] ^[Abb.: Fig. 1. Östlicher Teil der Pariser Markthallen (Halles centrales). Erdgeschoß. (Verwaltungsgebäude und Abteil. 1 und 2 noch nicht ausgeführt.)
Fig. 2. Pariser Markthallen (östlicher Teil). Untergeschoß unter den Abteilungen 3 bis 6. - Abteil. 1. Geflügel- und Wildbret-Detailverkauf. Abteil. 2. Eingeweide- und Abfälle-Detailverkauf. Abteil. 3 Geflügel- und Wildbret-Engrosverkauf im Ausgebot. Abteil. 4. Rind-, Kalb- und Hammelfleisch aus den Schlachthallen. Abteil. 5. Früchte- und Frühgemüse-Engrosverkauf im Ausgebot. Abteil. 6. Schweinefleisch und geräucherte Fleischwaren. a Retiraden, b Ventilatoren, c Gitterverschlüsse, d Tische zum Schlachten [* 19] des Geflügels, e ungesundes Fleisch.] ¶